Mindestsicherungsbeirat tagte erstmals

Gemeinsame Expertise für die Zukunft der Mindestsicherung in Tirol

  • Beirat berät Landesregierung in Fragen der Mindestsicherung und zu Verordnungen des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes
  • Mitglieder des Mindestsicherungsbeirats wurden 2023 neu bestellt
  • Im Fokus: Entwicklung der Mindestsicherung und Thema Wohnen

Auf Antrag von Soziallandesrätin Eva Pawlata hat die Tiroler Landesregierung im Vorjahr die Mitglieder des Mindestsicherungsbeirats neu bestellt. Seine Einrichtung schreibt das Tiroler Mindestsicherungsgesetz vor. Die Aufgabe des Gremiums ist es, die Landesregierung in Fragen der Mindestsicherung sowie bei der Erlassung von Verordnungen des Mindestsicherungsgesetzes zu beraten. Seitens des Landes sind im Gremium Vorsitzende LRin Pawlata, LH Anton Mattle als Finanz- und Gemeindereferent sowie der Vorstand der Abteilung Soziales, Martin Steinlechner, vertreten. Darüber hinaus zählen zu den Mitgliedern des Beirats insgesamt elf Fachpersonen aus dem Tiroler Gemeindeverband, der Stadt Innsbruck, der freien Wohlfahrtspflege, der Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol, der Wirtschaftskammer Tirol, der Universität Innsbruck und des Arbeitsmarktservice Innsbruck. Gestern, Montag, traf sich der Mindestsicherungsbeirat im Großen Saal des Landhauses in Innsbruck zur ersten Sitzung. Dabei ging es vor allem um aktuelle Entwicklungen der Mindestsicherung in Tirol über die vergangenen Jahre – in weiterer Folge soll die Mindestsicherung weiter vertiefend evaluiert und mögliche Anpassungsnotwendigkeiten eruiert werden.

„Es ist mir ein Anliegen, den Mindestsicherungsbeirat aktiv einzubeziehen. Er besteht aus unterschiedlichen Expertinnen und Experten, die wertvolle Fachkenntnisse einbringen können. Um Menschen in finanziellen Notlagen weiterhin bestmöglich zu unterstützen, ist die laufende Anpassung und der Ausbau des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes unabdinglich. Ich bin überzeugt, dass wir durch den konstruktiven Austausch in diesem Gremium diesen Prozess nicht nur optimieren, sondern zugleich auch mehr Transparenz herstellen können. Ich danke daher allen Mitgliedern des Mindestsicherungsbeirats für ihre Bereitschaft, Zeit und Fachkenntnisse und die wichtige Rolle, die sie für die Weiterentwicklung der Mindestsicherung einnehmen“, betont LRin Pawlata.

Mit Stand Februar 2024 werden 7.627 Personen über die Mindestsicherung unterstützt. Fast zwei Drittel der Personen beziehen die Mindestsicherung zusätzlich zu einem Einkommen. Als solches zählen Lohn und Pension, aber auch alle anderen Einkünfte, wie etwa Kinderbetreuungsgeld oder Unterhalt. Das für die Mindestsicherung vorgesehene Budget wurde seitens des Landes Jahr für Jahr aufgestockt. Zuletzt wurden die Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts etwa mit 1. Jänner 2024 um rund zehn Prozent erhöht. Auch zum aktuellen Thema Wohnen tauschten sich die Mitglieder des Mindestsicherungsbeirats aus. Die neue Wohnkostenverordnung, die Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ist, trat bereits  im Dezember 2023 in Kraft und wird noch dieses Jahr neu aufgestellt.


Informationen zur Mindestsicherung

  • Die Mindestsicherung ist eine Hilfeleistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.
  • Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionsbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt).
  • Die Leistungen der Mindersicherung umfassen:
    a) Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts: Durch pauschale monatliche Geldleistungen wird der wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Benützung der Verkehrsmittel usw. abgegolten.
    b) Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs: Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und andere Abgaben gewährt. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Wohnkosten-Verordnung als Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ab.
    c) Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.
  • Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden. Mehr Informationen zur Mindestsicherung finden sich hier.