Mündliche Verhandlung zur geplanten Baurestmassendeponie in Schwoich

Vermeidung jeglicher Gesundheitsgefährdung wird von Behörde zwingend vorausgesetzt - Ermittlungsverfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden.

Die mündliche Verhandlung wurde gestern, Mittwochabend, geschlossen. Es wurde allen Anwesenden die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Die Antragstellerin Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung angekündigt, das Projekt in diversen Teilbereichen zu überarbeiten. Allein schon aus diesem Grund konnte das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden.

Dabei gilt es, auch die Einbringung überarbeiteter Unterlagen abzuwarten, bevor sich die – mitunter auch zusätzlich benötigten - Sachverständigen damit befassen können. Einer ergänzenden Beurteilung bedürfen unter anderem noch die Bereiche Naturkunde, Emissionstechnik, Humanmedizin und Gewässerökologie. 

Den ganzen gestrigen Mittwoch über wurde im Behördenverfahren zur Errichtung und den Betrieb einer Baurestmassendeponie in Schwoich durch die Antragstellerin Rohrdorfer Umwelttechnik GmbH eine mündliche Verhandlung abgehalten.

Im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens steht für die Umweltschutzabteilung des Landes Tirol vor allem die Gesundheit für die AnrainerInnen – eine Gesundheitsgefährdung durch die Deponiebestände muss ausgeschlossen werden. Für die Behörde gilt dies als zwingende Voraussetzung hinsichtlich einer Genehmigung für die Errichtung der Deponie – auch anderweitige Belästigungen durch Geruch oder Lärm gelte es entsprechend zu vermeiden.

Diskussionen im Vorfeld der Verhandlung hat es wegen der geplanten Ablagerung von asbesthaltigen Abfällen gegeben. Der Antrag wurde von der Betreiberin zwischenzeitlich jedoch dahingehend abgeändert, dass ausschließlich künstliche Mineralfasern abgelagert werden sollen. Auf die Ablagerung diverser Schlacken und Schlämme wird verzichtet. Die künstlichen Mineralfasern sind nicht asbesthaltig.

Umfassendes Ermittlungsverfahren und zahlreiche Gutachten

Die Betreiberin beabsichtigt, die Deponie in einem inaktiven Abbaubereich eines Mergelsteinbruchs im Gesamtausmaß von 680.000 Kubikmetern auf einer abgedichteten Gesamtfläche von 39.650 Quadratmetern für eine Laufzeit von rund 20 Jahren zu errichten. Dazu wurde im Vorfeld der mündlichen Verhandlung ein umfassendes Ermittlungsverfahren zur Frage der Vollständigkeit der Unterlagen durchgeführt und eine Erstbeurteilung als Grundlage weiterer Ermittlungen eingeholt. Bei der Behörde sind vor der mündlichen Verhandlung zahlreiche Einwendungen eingelangt. Das Interesse bei der mündlichen Verhandlung war dementsprechend groß.

Um ein möglichst vollständiges Bild zu gewinnen und alle geäußerten Bedenken im Detail zu bewerten, hat die Behörde bisher Sachverständige aus den Bereichen Abfalltechnik, Naturkunde, Emissions-/Sicherheitstechnik (Schalltechnik und Luftschadstoffemissionen), Immissionstechnik, Wasser, Chemie, Geotechnik, Geologie/Hydrogeologie, Humanmedizin, Wildbach- und Lawinenverbauung, Hochbau, Brandverhütung und Arbeitnehmerschutz in diesem Ermittlungsverfahren beigezogen. Zwingende Voraussetzungen für eine entsprechende Deponie sind wie erwähnt die strikte Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung und die Vermeidung unzumutbarer Belästigungen.