Neue gesetzliche Regelungen für E-Mopeds ab 1. Oktober

Landeskampagne widmet sich dem gegenseitigen Respekt im Straßenverkehr

  • Mit Novelle der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetz benötigen elektrische Mopeds Kennzeichen und Versicherung
  • Für das Lenken von E-Mopeds ist zumindest eine Lenkberechtigung für die Klasse AM („Mopedführerschein“) erforderlich 

„Gemeinsam & fair im Straßenverkehr“ – so lautet das Motto der aktuellen Verkehrssicherheitskampagne des Landes Tirol. Sie sensibilisiert für ein gutes Miteinander und erhöhte Rücksichtnahme auf den Tiroler Straßen, auf Radwegen und auf Gehwegstreifen. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl elektrisch betriebener Mopeds deutlich zugenommen. Das ist besonders im urbanen Raum spürbar und geht auch mit Konflikten einher, da oftmals auch auf Gehsteigen, Gehwegen, Radwegen oder Zebrastreifen gefahren wird. Mit der letzten StVO-Novelle des Bundes wurde klargestellt, dass E-Mopeds (Fahrzeuge der Klasse L1e-B) nicht als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge gelten. Bisher galten E-Mopeds mit einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h rechtlich als Fahrräder. Ab 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds der Klasse L1e-B hingegen als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit sind künftig unter anderem Führerschein, Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung und Sturzhelm erforderlich. Zudem wird die Alkoholgrenze von bisher 0,8 Promille auf 0,5 Promille reduziert. Weiters dürfen Radwege mit diesen Fahrzeugen nicht mehr wie mit Fahrrädern benützt werden.

Somit unterliegen diese künftig den in der Straßenverkehrsordnung und im Kraftfahrgesetz festgeschriebenen Regeln. In Kraft treten die im Frühling präsentierten Neuerungen nun am 1. Oktober 2026. Ab dann werden diese neuen Regelungen auch von der Tiroler Polizei entsprechend streng kontrolliert. „Als Mobilitäts- und Klimaschutzlandesrat freut es mich sehr, dass mehr und mehr kraftstoffbetriebene Mopeds durch elektrische ersetzt werden. Dieser Trend machte nun aber auch die rechtliche Novellierung notwendig. Dass es für die steigende Anzahl an E-Mopeds klare Regeln gibt ist wichtig, um Unfälle zu verhindern und Konflikte zu vermeiden. Für all jene, die bisher ohne Führerschein und Kennzeichen unterwegs waren: „Noch ist Zeit, um die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen“, so Landesrat René Zumtobel

Führerschein, Sturzhelm, Kennzeichen und Versicherung

Ab 1. Oktober 2026 müssen E-Mopeds somit versichert und zum Verkehr zugelassen werden und erhalten ein Moped-Kennzeichen mit grüner Schrift. Zudem ist für das Lenken solcher Fahrzeuge zumindest ein „Mopedführerschein“ (Klasse AM) notwendig. Auch der Besitz anderer Führerscheinklassen (A, B) berechtigen zum Lenken eines solchen Mopeds. Das Fahren ist damit ab 15 Jahren möglich, die Verwendung eines Sturzhelms ist vorgeschrieben. Die Polizei ist wichtiger Partner der Verkehrssicherheitskampagne des Landes Tirol. Enrico Leitgeb, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei Tirol, betont: „Ein großes Thema ist neben dem oft fehlenden Helm auch, dass viele E-Mopeds auf Geh- oder Radwegen unterwegs sind. Wir werden ab 1. Oktober 2026 – neben den neuen Regeln für E-Scooter – auch die aktuellen Vorschriften für E-Mopeds schwerpunktmäßig überwachen. Die verstärkten Kontrollen der Polizei sind ein wichtiger Schritt, um Unfälle möglichst zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei ist klar: Ein Moped gehört – wie jedes andere Kraftfahrzeug auch – auf die Straße.“ 

Weitere Informationen zur Landeskampagne sowie zu den gesetzlichen Regeln für E-Mopeds, E-Scooter und E-Bikes: www.tirol.gv.at/obacht