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Neuer Vorrückungsstichtag für Gemeindebedienstete in Alten- und Pflegeheime

LH Platter: „50 Prozent der entstehenden Kosten werden vom Land übernommen“

Der Vorrückungsstichtag von Gemeindebediensteten in Alten- und Pflegeheimen wird neu berechnet: Künftig werden auch Ausbildungen, die vor dem 18. Lebensjahr absolviert wurden, in die Stichtagsberechnung einbezogen.

LH Günther Platter sichert den Gemeinden Unterstützung bei der Finanzierung zu: „Gemeinsam mit Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf diskutiere ich regelmäßig die Herausforderungen, die auf die Tiroler Gemeinden zukommen. Eine davon ist die Neuberechnung des Vorrückungsstichtages für Gemeindebedienstete in Alten- und Pflegeheimen der Kommunen und Gemeindeverbände. Wenn ungeplante finanzielle Lasten auf uns zukommen, sehe ich es als unsere Aufgabe an, zusammenzuarbeiten und uns gegenseitig zu unterstützen. So habe ich mit Präsident Schöpf vereinbart, dass das Land Tirol 50 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen wird.“ Erste Berechnungen gehen von einem Gesamtfinanzierungaufwand von circa fünf bis sechs Millionen Euro aus, die Hälfte davon übernimmt demnach das Land Tirol. Damit ist die ausgezeichnete Pflege in Tirol auch weiterhin gewährleistet.

Finanzielle Entlastung für Gemeinden

Ernst Schöpf sieht in dieser Zahlungsverpflichtung eine große Herausforderung: „Solche, teils unvorhersehbare, Mehrkosten sind besonders für finanzschwache Gemeinde eine Belastung. Daher bedanke ich mich bei LH Platter für seine zugesicherte Unterstützung und der damit einhergehenden finanziellen Entlastung der Gemeinden.“ Dass die Gemeinden in ihrer Finanzierungsaufgabe künftig unterstützt werden, sieht Schöpf auch als „Bekenntnis zur qualitätsvollen, wohnortnahen und auch künftig gesicherten Betreuung im Alten- und Pflegebereich in den Gemeinden Tirols.“

Ursprünglich waren die anzurechnenden Dienstzeiten auf solche beschränkt, die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof eine solche Stichtagsregelung im öffentlichen Dienst für nichtig erklärt.