Qualitätsvolle medizinische Versorgung von Kindern im Bezirk Kitzbühel weiterhin sichergestellt

Bündelung der akutstationären Versorgung bei gleichzeitiger optimaler Kinderversorgung in Kitzbühel und Kufstein

Die nachhaltige Gewährleistung einer weiterhin optimalen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Kitzbühel besitzt im Rahmen des Reformprozesses des stationären Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) für die Landesregierung selbstverständlich höchste Priorität. „Die Versorgung von Kindern aus den Bezirken Kitzbühel und Kufstein wird wie bisher bei komplexeren Fällen am Landeskrankenhaus Innsbruck erfolgen. Jenes Leistungsspektrum, das aus medizinischer Sicht sinnvollerweise in einem Bezirkskrankenhaus behandelt werden soll, wird auch weiterhin dezentral angeboten werden“, so LR Bernhard Tilg.

Aufbau einer Akutgeriatrie am BKH St. Johann

Der Gesundheitslandesrat betont, dass bei den Vorschlägen von EPIG, des Planungspartners des Landes, vor allem auch die demographische Entwicklung berücksichtigt wurde. „Aufgrund der vergleichsweise geringen Geburtenraten im Bezirk Kitzbühel, aber einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung schlägt der Planungspartner vor, dass ein Department für Akutgeriatrie und Remobilisation am Bezirkskrankenhaus St. Johann aufgebaut werden soll“, so LR Tilg. Es sei wichtig, älteren Menschen nach Unfällen oder Operationen entsprechende Unterstützung und bestmögliche medizinische Versorgung zu gewähren. „Die Bündelung der akutstationären Versorgung für Kinder und Jugendliche im BKH Kufstein für die Versorgungsregion Tirol-Nordost, bei gleichzeitiger optimaler Kinderversorgung im Bezirk Kitzbühel im spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich ist Gegenstand derzeitiger Abstimmungen, um auch weiterhin für die medizinischen Herausforderungen der Zukunft gerüstet zu sein“, so Bernhard Tilg.

Überarbeitung des RSG ist offener Prozess

Derzeit werden die Planungsvorschläge des Planungspartner EPIG in sogenannten Häusergesprächen diskutiert und die Ergebnisse im Rahmen von Regionalkonferenzen im Juni vorgestellt. Eine Bündelung der stationären Kinderversorgung einschließlich Kinderintensivversorgung wird dabei vorgeschlagen. Die betriebsinterne Kommunikation über den Verlauf der Häusergespräche und die damit einhergehende Information an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen obliegt dem jeweiligen Rechtsträger des Bezirkskrankenhauses. „Besonders wichtig für beide Bezirke ist die Sicherstellung der ambulanten Kinderversorgung in enger Abstimmung mit dem niedergelassenen Bereich. Dafür wird es weitere Abstimmungen mit der Sozialversicherung und der Ärztekammer benötigen“, informiert Tilg.

Nach dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG), der bundesweit Strukturqualitätsregeln vorgibt und das medizinische Leistungsgeschehen eines Krankenhauses bestimmt, ist die operative Versorgung von Kindern grundsätzlich auch zukünftig in Krankenhäusern ohne ausgewiesene Kinderabteilung möglich. Damit im Zusammenhang steht die Notwendigkeit der Einbindung von hinzugezogenen Konsiliar- und LiaisonärztInnen für Kinderheilkunde. Hingegen sollen spezifische Fälle, die einer stationären Aufnahme auf einer Kinderabteilung bedürfen, an einem Standort mit einer Kinderabteilung behandelt werden.

„Besonders wichtig für beide Bezirke ist die Sicherstellung der ambulanten Kinderversorgung in enger Abstimmung mit dem niedergelassenen Bereich. Abstimmungsgespräche mit der Sozialversicherung und der Ärztekammer sind hierfür vorzunehmen“, so Tilg und weiter: „Auch im weiteren Planungs- und Abstimmungsprozess werden mit Vertreterinnen und Vertretern beider Bezirkskrankenhäuser Gespräche auf verschiedenen Ebenen über eine nachhaltige Sicherstellung einer qualitätsvollen Kinderversorgung geführt.“