Sommerfahrverbote für den Ausweichverkehr starten mit 1. Mai 2026

Fahrverbote in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land, Imst und Reutte in bewährter Weise

  • Erweiterte Fahrverbote im Bezirk Kufstein 
  • Fahrverbote in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land, Imst und Reutte in bewährter Weise
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Die Sommersaison steht vor der Tür – damit beginnt die nächste Reisezeit. Die seit 2019 bewährten Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz beginnen deshalb am 1. Mai 2026 und gelten bis inklusive 1. November 2026. Ausgewählte und für die Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Tiroler Gemeinden relevante Abschnitte auf Landes- und Gemeindestraßen sind dann jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen von 7 bis 19 Uhr für den Ausweichverkehr gesperrt. Die Basis für die Fahrverbote bilden Erfahrungswerte aus den Vorjahren – dementsprechend gibt es heuer weitere Neuerungen. Konkret betrifft dies Kufstein mit einer Erweiterung der Fahrverbote. „Wir schützen die Gemeinden entlang viel befahrener Reiserouten und verbannen den Durchzugsverkehr auf die Hauptverkehrswege. Bei den Fahrverboten für den Ausweichverkehr geht es um eine Verkehrslenkung, um gegen die große Verkehrsbelastung der durchziehenden Fahrzeuge anzukämpfen. Dabei werden die Verkehrsströme in ganz Tirol genau analysiert, sodass Umweg- und Ausweichverkehr bestmöglich eingedämmt werden kann. Kaum eine andere europäische Region fasst so starke Maßnahmen, um die Anrainergemeinden zu schützen und mittlerweile machen uns das auch andere Regionen nach“, ist LH Anton Mattle von der Notwendigkeit der Fahrverbote überzeugt. 

Neuerungen im Bezirk Kufstein

Neu hinzu kommen heuer erweiterte Maßnahmen im Bezirk Kufstein: Zusätzlich zu den bisherigen Sommerfahrverboten gilt nun auch auf der Wildbichler Straße in Fahrtrichtung Ebbs sowie auf den Gemeindestraßen in Walchsee ein Fahrverbot. „Die Situation an besonders verkehrsreichen Tagen in diesen Bereichen hat sich in den letzten Jahren verschärft. Mit den erweiterten Fahrverboten reagieren wir auf die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden und sichern die Verkehrs- und Versorgungssicherheit“, erklärt Verkehrslandesrat René Zumtobel.

Neben der Kontrolle der Fahrverbote durch die Polizei werden auch heuer wieder vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane zum Einsatz kommen. „Mobilität ist ein Grundbedürfnis, der viele Verkehr aber auch eine große Herausforderung für die betroffene Bevölkerung. Der Durchzugsverkehr belastet die Menschen, die Umwelt und die Infrastruktur in Tirol über die Maßen. Die umfangreichen Fahrverbote sind ein ganz wesentlicher Teil unserer Verkehrsmaßnahmen“, unterstreicht LR Zumtobel. „Die Fahrverbote für transitierende Pkw in den Hauptreisezeiten sind notwendig, um die Flüssigkeit des Verkehrs und damit die öffentliche Sicherheit und Versorgung aufrechtzuerhalten. Wir erwarten uns von den Navigationssoftwareanbietern nach der gesetzlichen Änderung auf Bundesebene, diese Fahrverbote auch entsprechend einzupflegen. Dadurch sollen Reiseplanung und die Anreise mit Rücksicht auf die Anrainergemeinden erfolgen“, betonen LH Mattle und LR Zumtobel unisono.

FAQ | Fahrverbote für den Ausweichverkehr

Wo gelten die Fahrverbote und wo gibt es Dosierampeln?

Eine übersichtliche Darstellung findet sich auf der Website

Im Sommer gelten die Fahrverbote auf ausgewählten Straßen des niederrangigen Straßennetzes (Landesstraßen und Gemeindestraßen) im Großraum Innsbruck sowie in den Bezirken Reutte, Imst und Kufstein.

Für wen gelten die Fahrverbote?

Die Fahrverbote gelten für alle Fahrzeuge, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen. Nicht von den Fahrverboten betroffen sind Anrainerinnen und Anrainer als auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr (an- und abreisende Gäste, Warenanlieferung usw.).

Wie werden die Fahrverbote kontrolliert?

Sowohl die Exekutive als auch vom Land Tirol bestellte Sicherheitsorgane kontrollieren die Fahrverbote und weisen Fahrzeuge zurück auf die Hauptverkehrsrouten.

Wann gelten die Fahrverbote?

Von 1. Mai 2026 bis inklusive 1. November 2026 immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an definierten Fenstertagen jeweils von 7 bis 19 Uhr.