- Zentraler Appell: Umfahren Sie Tirol am 30. Mai 2026 großräumig!
- Es gibt keine lokalen Ausweichmöglichkeiten
- Fahrverbot für Transit-Lkw auf Nord-Süd-Route ab 9 Uhr für ganz Tirol
- Alle Infos: www.tirol.gv.at/brennersperre
Am Samstag, 30. Mai, kommt es aufgrund einer von einer Privatperson angemeldeten Versammlung auf Basis einer Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes zu einer umfangreichen Verkehrssperre des gesamten Brennerkorridors im Wipptal. Für den gesamten Transitverkehr – also jeglichen Verkehr, der Tirol nur durchqueren möchte, etwa von Deutschland kommend in Richtung Italien – gilt: Umfahren Sie Tirol am 30. Mai 2026 großräumig!
„Der Brennerkorridor am 30. Mai ist für den Durchzugsverkehr komplett gesperrt. Es gibt keine lokalen Ausweichmöglichkeiten. Daher gilt es, Tirol großräumig zu umfahren“, so Kathrin Eberle, Bezirkshauptfrau des Bezirks Innsbruck-Land. „Insbesondere in den Stunden vor und nach der Sperre aber auch an den Tagen davor und danach ist mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und damit einhergehenden Verkehrsbehinderungen zu rechnen.“
Brennerkorridor für den Durchzugsverkehr gesperrt
Am 30. Mai ist die A 13 Brenner Autobahn zwischen der Mautstelle Schönberg und dem Brenner in beide Fahrtrichtungen von 11 bis 19 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Es gibt keine Ausnahmen. Ein lokales Ausweichen ist ebenfalls nicht möglich: Die Landesstraßen B 182 Brennerstraße und die L 38 Ellbögener Straße sind zur Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit der Region für den Durchzugsverkehr gesperrt. Ausgenommen von dem Fahrverbot sind lediglich Ziel- oder Quellverkehr. Auch die B 183 Stubaitalstraße ist am 30. Mai nur für den Ziel- oder Quellverkehr nutzbar. Die Sperren werden durch die Polizei streng kontrolliert – der Ausgangspunkt oder Zielort der Fahrt muss glaubhaft nachgewiesen werden.
Für den Durchzugsverkehr gilt: Es gibt keine lokalen Ausweichmöglichkeiten. Nutzen Sie alternative Routen über Nachbar(bundes-)länder. Die Route über den Brenner steht nicht zur Verfügung.
Regelungen für Transit-Lkw
Auch für Transit-Lkw gilt: Umfahren Sie Tirol am 30. Mai großräumig! Am Samstag, 30. Mai 2026, gilt auf allen Straßen in Tirol ein Fahrverbot für Lkw mit über 7,5 Tonnen, wenn das Ziel der Fahrt über den Autobahnabschnitt Hauptmautstelle Schönberg bis Anschlussstelle Brenner Nord der A 13 Brenner Autobahn oder über den Bezirk Lienz erreicht werden soll. Das bedeutet: Es gilt am 30. Mai 2026 ein Fahrverbot für Transit-Lkw (über 7,5 Tonnen), die Tirol über den Brenner durchqueren möchten. Ein Ausweichen über das niederrangige Straßennetz (Gemeindestraßen, Landesstraßen B und L) ist für den Schwerverkehr nicht möglich.
Kontrollen und Informationen an den Grenzen
Seitens der Polizei werden am 30. Mai Kontrollen an allen Grenzen Tirols (etwa Kiefersfelden, Vils/Reutte, Scharnitz oder Achenpass, aber auch von Süden kommend, in Sillian oder am Reschenpass) durchgeführt.
„Transitreisende sollen am 30. Mai nicht bis an die Grenzen Tirols fahren, sondern vorher großräumig – etwa am Inntaldreieck, bei Rosenheim oder bei Verona – bereits auf Alternativrouten ausweichen. Unberechtigte Transit-Lkw werden ebenfalls kontrolliert und müssen allenfalls an den Grenzen umkehren“, erklärt Enrico Leitgeb, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei.
Kommt es dennoch zu größeren Verkehrsbeeinträchtigungen innerhalb Tirols, wird auch der Pkw-Verkehr von der Polizei entsprechend bei der Einreise an den Grenzübergängen nach Tirol reguliert bzw. eingeschränkt, um die Versorgungssicherheit in Tirol sicherzustellen.
Fahrten mit Ausgangspunkt oder Ziel in Tirol
Eine An- oder Abreise nach/aus Tirol am 30. Mai ist möglich. „An diesem Tag ist allerdings mit umfangreichen Verkehrsverzögerungen zu rechnen. Vermeiden Sie daher, wenn möglich, eine An- oder Abreise an diesem Tag“, so BH Eberle. Auch eine An- oder Abreise in das Tiroler Wipptal, Gschnitztal, Navistal, Obernbergtal, Schmirntal, Valsertal und Stubaital ist am 30. Mai möglich, da die Landesstraßen in der Region für den Ziel- oder Quellverkehr nutzbar sind. Es gilt jedoch zu beachten: Eine Anreise von Süden kommend aus Italien über den Brennerkorridor ist nicht möglich.
Es finden strenge Kontrollen durch die Polizei statt. „Jede und jeder, der an diesem Tag die Landesstraßen B 182 Brennerstraße, L 38 Ellbögener Straße oder B 183 Stubaitalstraße nutzen möchte, muss glaubhaft nachweisen können, zum Ziel- oder Quellverkehr zu gehören. Möglich ist das etwa mit einer Buchungsbestätigung für ein Hotel in der Region oder einen Lieferschein. Unbefugte Fahrzeuge müssen von uns zurückgeschickt werden“, so Enrico Leitgeb. Das bedeutet: Die Straße schnell für einen Kaffee oder zum Tanken zu nutzen und anschließend weiter über den Brenner zu fahren, ist nicht möglich. Allenfalls können auch Strafen verhängt werden.