Tirol entwickelt Sportförderung weiter

Sportland Tirol: ergänzte Förderrichtlinien als Ausrufezeichen für Sport als prägender Faktor für Inklusion, Nachhaltigkeit und Gesundheit

  • Erweiterter Förderschwerpunkt stärkt Nachwuchs, Spitzensport sowie Aus- und Weiterbildung
  • Sportanlagen: Multisportanlagen und BallCourts förderbar
  • Aktuelle Ausschüttung aus dem Sportförderungsfonds: 130.000 Euro
  • Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Entbürokratisierung im Musikschulwesen

130.000 Euro für den Tiroler Sport aus der aktuellen Ausschüttung des Sportförderungsfonds und neue Möglichkeiten bei der Sportförderung: Die Tiroler Landesregierung hat heute, Dienstag, auf Antrag von Sportreferent LHStv Philip Wohlgemuth weitere Mittel aus dem Sportförderungsfonds beschlossen und gleichzeitig die dazugehörigen Förderrichtlinien erweitert. Die aktuelle Ausschüttung kommt insbesondere der Aus- und Weiterbildung, dem Frauensport und der Durchführung von Sportveranstaltungen zugute. Mit den überarbeiteten Richtlinien werden zudem neue Schwerpunkte gesetzt: Künftig können unter anderem auch barrierefreie Multisportanlagen und BallCourts gefördert werden. Gleichzeitig werden die Fördermöglichkeiten für den Spitzensport, den Tiroler Schulsport- und Talenteservice sowie TiSport (Verein der Tiroler Sportfachverbände) erweitert. Nachhaltigkeit, Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung werden in den Richtlinien ausdrücklich verankert. „Sportförderung muss dort ansetzen, wo sie bei den Menschen ankommt: in unseren Vereinen, bei der Nachwuchsarbeit und bei den vielen Menschen, die den Sport tagtäglich ermöglichen. Mit den adaptierten Richtlinien schaffen wir zusätzliche Spielräume, um den Tiroler Sport in seiner ganzen Vielfalt zu unterstützen – vom Breiten- und Nachwuchssport bis zum Spitzensport. Gleichzeitig stärken wir moderne Sportangebote und verankern Inklusion und Nachhaltigkeit noch deutlicher in unserer Förderpolitik“, betont Sportreferent LHStv Wohlgemuth.

Dazu betont LH Anton Mattle: „Tirol ist ein ganz besonderes Sportland. Der Spitzen- und Freizeitsport prägt unser Land und seine Menschen. Heute zählen allein die über 1.700 Vereine knapp 200.000 Mitglieder. Es sind nicht nur die großen Erfolge unserer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler oder Bewerbe mit internationaler Strahlkraft, die dafür sorgen, dass Sport zu Tirols Identität dazugehört. Es sind allen voran die Vereine und Verbände, die das mit ihrem Engagement rund um Infrastruktur, Nachwuchsförderung und Veranstaltungen ermöglichen. Damit prägen sie das Sportland Tirol – und dies größtenteils ehrenamtlich. Danke an alle, die den Sport in Tirol lebendig halten.“

Sportförderung wird breiter aufgestellt

Die Sportförderungen des Landes werden aus dem Sportförderungsfonds vergeben – unter anderem auf Empfehlung des Tiroler Landessportrats. Grundlage dafür sind das Tiroler Sportgesetz 2006 sowie die dazugehörigen Förderrichtlinien. Mit dem heutigen Beschluss wurden diese Richtlinien ergänzt und an aktuelle Entwicklungen im Sport angepasst. Sport wird darin ausdrücklich als Aktivität definiert, bei der ethische, ökologische und soziale Grundwerte berücksichtigt werden.

Mit den ergänzten Förderrichtlinien wird festgehalten, dass Sportarten in Tirol dann förderbar sind, wenn sie die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit beachten und für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind. Die förderbaren Sportarten müssen klare Wettkampfstrukturen und normierte Leistungsvergleiche ebenso aufweisen wie grundlegende Trainingsprinzipien und den Zweck der Leistungssteigerung. Die Anerkennung von Sportarten – eine zentrale Fördervoraussetzung – wird künftig vom Tiroler Landessportrat unter Einbindung der TiSport geprüft. 

Die TiSport selbst wurde mit den aktuellen Überarbeitungen in den Adressatenkreis der Förderempfänger aufgenommen und ergänzt damit den bestehenden Adressatenkreis: Vereine, die eine vom Landessportrat anerkannte Sportart ausüben, Sport-Dachverbände, Sport-Fachverbände, Tiroler Behindertensportverband, Tiroler Gemeinden und sonstige juristische Personen, die mehrheitlich im Eigentum der genannten Förderempfänger mit Sitz in Tirol stehen. 

„Der Tiroler Sport entwickelt sich ständig weiter – und unsere Förderungen müssen mit dieser Entwicklung Schritt halten. Wir wollen nicht nur bestehende Strukturen absichern, sondern auch neue Möglichkeiten schaffen: für junge Talente, für gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer, für den Spitzensport und für moderne Sportangebote. Gleichzeitig ist klar: Sportförderung muss auch gesellschaftliche Verantwortung berücksichtigen. Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und ein möglichst breiter Zugang zum Sport gehören für mich selbstverständlich dazu. Mit den ergänzten Richtlinien stellen wir die Tiroler Sportförderung entsprechend breiter auf“, erklärt LHStv Wohlgemuth. 

Moderne Sportanlagen: Multisportanlagen und BallCourts förderbar

Die Förderungen des Landes werden vielfältig eingesetzt – auch für den Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten. Mit einbezogen ist künftig die Errichtung, Erweiterung oder Sanierung von barrierefreien Multisportanlagen und BallCourts. Damit wird auf neue Entwicklungen und veränderte Bedürfnisse im Breiten- und Freizeitsport reagiert. Multisportanlagen und BallCourts bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, verschiedene Sportarten unkompliziert und wohnortnah auszuüben. Durch ihre vielseitige Nutzung schaffen sie zusätzliche Bewegungsangebote im öffentlichen Raum und fördern das gemeinsame Sporttreiben. Bei der Förderung müssen die Anlagen den geltenden Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen und eine barrierefreie Ausführung berücksichtigen, damit die Angebote möglichst vielen Menschen zugänglich sind.

Transparente Landesförderungen 

Von der Förderung des Tiroler Schulsportservices, über die Frauensportförderung bis zur Jugend- und Spitzensportförderung – alle Förderungen für den Tiroler Sport sind in der Transparenzdatenbank des Landes unter foerdertransparenz.tirol.gv.at aufgelistet. 


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Entbürokratisierung im Musikschulwesen – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierug“: Der Tirol Konvent bringt nun einfachere Verwaltungsabläufe im Musikschulwesen. Rund 20.000 MusikschülerInnen sowie Musikstudierende und rund 800 Lehrpersonen profitieren davon, dass Abläufe etwa im Dienstrecht oder bei der Abrechnung vereinfacht werden. Mit den Dienstrechts-Novellen 2024 und 2025 wurden klarere Regelungen für Lehrpersonen geschaffen, die an mehreren Landesmusikschulen bzw. am Landeskonservatorium tätig sind. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ersetzt eine Mobilitätspauschale die bisherige Einzelabrechnung regelmäßig wiederkehrender Fahrten zwischen unterschiedlichen Unterrichtsorten. Auch bei der Schulgeldabrechnung wird der administrative Aufwand reduziert. LH Anton Mattle betont: „Mit dem Tirol Konvent wird Verwaltung einfacher, schneller und moderner. Gerade bei den täglichen Abläufen zeigt sich, dass kleine Vereinfachungen eine große Wirkung entfalten können.“ Die für das Musikschulwesen zuständige Bildungslandesrätin Cornelia Hagele ergänzt: „Unser Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für unsere Musikschulen laufend weiterzuentwickeln und gleichzeitig unnötige bürokratische Hürden abzubauen. Einheitliche Regelungen, vereinfachte Abläufe und digitale Services erleichtern die Arbeit unserer Lehrpersonen und Schulleitungen und machen Angebote für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien einfacher zugänglich.“