Tiroler Monitoringausschuss: Menschen mit Behinderungen bereichern die Gemeindepolitik

Dies ist eine Presseaussendung des unabhängigen Tiroler Monitoringausschusses

  • Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen: Tiroler Monitoringausschuss forciert politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen
  • 2021 über 90 Prozent der Wahllokale in Tirol barrierefrei

„Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilzuhaben – das schließt auch die Politik mit ein“, sagt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses mit Verweis auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Anlässlich der bevorstehenden Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen in 274 Tiroler Gemeinden am 27. Februar 2022 macht der Monitoringausschuss zur Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen darauf aufmerksam, dass für Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Wahlrechts besondere Herausforderungen bestehen. „Aufholbedarf gibt es vor allem hinsichtlich der Ausübung des passiven Wahlrechts. Menschen mit Behinderungen sollen nicht nur wählen können, sondern auch vermehrt als Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt und gewählt werden. Nur durch das aktive Mitgestalten der Gemeindepolitik ist Inklusion und Chancengleichheit vor Ort leb- und umsetzbar“, ist Kafka überzeugt.

Barrierefrei wählen und gewählt werden

Die meisten Gemeinden in Tirol verfügen mittlerweile über die entsprechenden Möglichkeiten, Wahlen barrierefrei abzuhalten: Laut einer vom Tiroler Monitoringausschuss im Frühjahr 2021 durchgeführten Erhebung in allen Tiroler Gemeinden waren 92 Prozent der Wahllokale barrierefrei erreichbar, 90 Prozent boten ein mobiles Wahllokal (fliegende Wahlkommission) oder eine Form der Unterstützung bei Lernschwächen (74 Prozent), Mobilitätseinschränkungen (91 Prozent) und Sehbehinderung (89 Prozent) an. Nicht nur bauliche Barrieren, wie etwa Stufen oder zu schmale Türbreiten, müssen aus der Welt geschafft werden, sondern auch Barrieren im Zusammenhang mit der Stimmabgabe. Für Menschen mit Sehbehinderungen stehen daher in den Wahlkabinen Schablonen zur Verfügung; zugleich können Menschen mit Behinderungen bei Bedarf eine Begleitperson mit in die Wahlkabine nehmen.

Die Erhebung des Monitoringausschusses legte zudem offen, dass Menschen mit Behinderungen nur in einer von zehn Gemeinden im Gemeinderat vertreten sind und nur sechs Prozent der Gemeinden über eine behindertenpolitische Agenda verfügen. „Menschen mit Behinderungen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und verfügen besonders in den Themenfeldern Behindertenhilfe, Pflegevorsorge und Gleichstellung über sehr viel Know-how, das es zu nutzen gilt. Doch auch in allen anderen Bereichen, die nicht direkt mit Behinderungen im Zusammenhang stehen, wünschen wir uns, dass Menschen mit Behinderungen mitreden und mitgestalten und so für die gesamte Bevölkerung in der Gemeinde die bestmöglichen Entscheidungen getroffen werden“, betont Isolde Kafka.