Tiroler Monitoringausschuss von LH Mattle und LRin Pawlata angelobt

Monitoringausschuss überwacht seit 2014 die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Tirol

  • 16 Mitglieder wurden für neue fünfjährige Funktionsperiode angelobt
  • Ausschuss besteht aus Personen mit Behinderungen und Personen aus Bereichen Wissenschaft und Lehre sowie Menschenrechte
  • Bisher 14 öffentliche Sitzungen und zahlreiche Stellungnahmen und Empfehlungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht für Menschen mit Behinderungen die umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben vor. Um die Umsetzung der Konvention, die in Österreich im Jahr 2008 ratifiziert wurde, zu überwachen, gibt es auf Bundes- und Landesebene die sogenannten Monitoringausschüsse. Der Tiroler Monitoringausschuss wurde 2014 gegründet und setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen. Heute, Donnerstag, wurden diese von LH Anton Mattle und Soziallandesrätin Eva Pawlata für die neue, fünf Jahre andauernde Funktionsperiode angelobt.

„Die Tiroler Landesregierung bekennt sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. In diesem Sinne arbeiten wir weiterhin daran, dass alle Menschen in Tirol – vom Bereich des Wohnens bis hin zum Kulturbereich – die gleichen Rechte in Anspruch nehmen können. Mit dem Tiroler Monitoringausschuss steht uns auf diesem Weg ein zentraler Wächter zur Seite. Ich freue mich, die Mitglieder heute für eine weitere Periode angeloben zu können“, betont LH Mattle. Soziallandesrätin Pawlata ergänzt: „Der Tiroler Monitoringausschuss ist ein engagiertes und oft auch kritisches Gremium, dessen zielgerichteter Blick und dessen fundierte Beiträge von großer Wichtigkeit sind. Denn sie helfen auch dem Land Tirol, ‚blinde Flecken‘ und Verbesserungspotential zu erkennen und dem Ziel der echten Chancengleichheit und -gerechtigkeit für alle Menschen Stück für Stück näherzukommen.“

Der Ausschuss besteht überwiegend aus Personen mit verschiedenen Behinderungen, aber auch Personen aus den Bereichen Wissenschaft und Lehre sowie Menschenrechte. Den Vorsitz hat die Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes, Isolde Kafka. „Der Monitoringausschuss lebt von der Expertise seiner Mitglieder. Es ist wichtig, dass ein unabhängiges Gremium, das vor allem aus Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern besteht, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen mit klarer Stimme überwacht. Zugleich steht der Monitoringausschuss aber auch unterstützend und fördernd allen zur Seite, die diese Ziele mittragen“, erklärt Vorsitzende Kafka.

Seit seinem Bestehen organisierte der Tiroler Monitoringausschuss insgesamt 14 öffentliche Sitzungen in verschiedenen Tiroler Bezirken, bei denen gemeinsam mit Interessierten und geladenen Gästen verschiedene Themen diskutiert wurden – zuletzt etwa mit GemeindevertreterInnen das Thema „Barrierefreiheit in Gemeinden“. Darüber hinaus wurden 60 interne Versammlungen abgehalten.

Vom Tiroler Teilhabegesetz bis zu Leitlinien zur Barrierefreiheit in Museen

Der Monitoringausschuss verfasst allen voran Stellungnahmen und Empfehlungen. So wurden etwa im Prozess zur Entstehung des Tiroler Teilhabegesetzes Maßnahmen vorgeschlagen, die schließlich in die Rechtsvorschrift einflossen. Darüber hinaus begutachtet und bewertet der Monitoringausschuss aktuelle Zustände, wie etwa die psychosoziale und sozialpsychiatrische Versorgung von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung in Tirol (Stellungnahme siehe hier). Weitere Stellungnahmen betreffen die Themen Bildung und Wohnen oder die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Krisen- und Katastrophensituationen.

Um Einrichtungen bei der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen, erarbeitet der Monitoringausschuss eigene Unterlagen. So wurden im Vorjahr etwa Leitlinien zur Barrierefreiheit in Museen präsentiert (Handreichung siehe hier). Aktuell wird gemeinsam mit KooperationspartnerInnen an einer Checkliste zur Barrierefreiheit in Gemeinden gearbeitet. Aus einer landesweiten Umfrage im Vorfeld ging hervor, dass bei einigen Gemeinden noch weiterer Sensibilisierungsbedarf besteht (zur Gemeinde-Befragung).

Tiroler Aktionsplan: Aktuell in Umsetzung

Eine der ersten Anregungen des Monitoringausschusses war die Erstellung eines Tiroler Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (TAP). Anfang März dieses Jahres beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von LRin Pawlata seine Umsetzung. Mehr Informationen dazu sowie den gesamten TAP finden sich hier.

Jugendbeirat für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

Seit 2019 gibt es auch einen Jugendbeirat des Tiroler Monitoringausschusses, der sich für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einsetzt. Er ist in Österreich in dieser Form bisher einzigartig. Bei regelmäßigen Treffen tauschen sich die Mitglieder zu den Themen Ausbildung und Arbeit, Familie, Freundschaft, Liebe und Sexualität sowie Gleichstellung und Barrierefreiheit aus.

 

Mehr Informationen zum Tiroler Monitoringausschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tiroler-monitoringausschuss.