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1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

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Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

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Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Eva Pawlata

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Landesrat René Zumtobel

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  • Podcast „ins Land einihören"
  • Transkripte
  • Podcast mit Klaus Wallnöfer |…

Podcast mit Klaus Wallnöfer | Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol

„ins Land einihören“ | Folge 21

Transkript 

Hinweis: Gesprächsbeiträge im Tiroler Dialekt werden inhaltlich in Hochdeutsch übersetzt.

Einleitung: 

Dénes Széchényi (Moderator): 

„Ins Land einihören“ - Das ist der Podcast des Landes Tirol. Heute moderiert von Dénes Szechenyi. Die Tiroler Behörden fällen jährlich mehrere tausende Entscheidungen, die meist als Bescheide den Bürgern zugestellt werden. Seien es Bau- oder Naturschutzbescheide, Entscheide zum Grundverkehr oder Verkehrsstrafen. Für jede einzelne dieser Entscheidungen besteht die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen und zwar beim Landesverwaltungsgericht Tirol. Diese Institution garantiert damit einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz für die BürgerInnen des Landes. Sie bietet eine wichtige Möglichkeit, Verwaltungsentscheidungen für jeden und jede niederschwellig überprüfen zu lassen. Aber auch dieses Gericht hat mit Herausforderungen zu kämpfen.

Mein heutiger Gast ist Klaus Wallnöfer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts. Sie sind 45 Jahre jung, in Rum bei Innsbruck geboren, verheiratet und haben in Innsbruck und in Krems Jus studiert. Sie sind seit 1. Mai 2023 Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol, herzlich willkommen.

Klaus Wallnöfer:

Vielen Dank für die Einladung.

Wallnöfers Werdegang

Széchényi:

Jetzt gehe ich mal davon aus, dass das Jus-Studium mal Grundvoraussetzung für den Job ist, den sie jetzt machen. Aber Sie haben Jus studiert in Innsbruck und Krems. Wie sind Sie dann im weiteren Verlauf Präsident geworden dieses relativ jungen Gerichts?

Wallnöfer:

Das ist richtig. Also Voraussetzung nach der Verfassung für dieses Amt ist einerseits das Studium der Rechtswissenschaften und eine ausreichende juristische Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren. In meinem eigenen Fall ist es so, dass ich eben Jus studiert habe, wie Sie gesagt haben. Zuerst in Innsbruck, habe dann noch ein postgraduelles Studium in Krems angehängt und war dann in meiner ersten beruflichen Station an der Universität tätig, dort als Universitätsassistent für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre. Ich habe einerseits eben im Lehrbetrieb unterrichtet und andererseits zu Fragen des Unionsrechts, des Verfassungsrechts und des Verwaltungsrechts geforscht und auch publiziert. Ein Schwerpunkt von mir war damals das Infrastrukturrecht. Im Jahr 2010 bin ich dann in den Landesdienst des Landes Tirol eingetreten und habe dort, wie das üblich ist am Anfang einige Stationen im Rahmen der Ausbildung durchlaufen. Ich war etwa tätig an der BH Imst, habe dort Gewerberecht gemacht, war dann auch in der Abteilung Agrargemeinschaften tätig damals noch.

Széchényi:

Und sie waren auch ein Jahr in Wien beim Verfassungsgerichtshof.

Wallnöfer:

Das ist richtig, etwas später. Ich war dann zuerst im Verfassungsdienst tätig. Dort habe ich Gesetzesentwürfe betreut, Verfahren vor dem Verfassungsgericht so für das Land Tirol geführt, auch Wahlen operativ bearbeitet und war während dieser Zeit auch ein Jahr an den Verfassungsgerichtshof entsendet, dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe das Gericht von innen kennengelernt.

Széchényi:

So ausgeliehen.

Wallnöfer:

Ganz genau, so kann man das sagen.

Historischer Kontext der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Széchényi:

Die Landesverwaltungsgerichte, ich habe es gerade angewendet, sind sehr junge Einrichtungen in der langen österreichischen Tradition der Rechtsgeschichte und sie wurden mit 1. Jänner 2014 also erst vor 12 Jahren eingerichtet. Was war denn damals vor 12 Jahren der Auslöser dieser erstinstanzlichen Gerichte dann eigentlich einzuführen?

Wallnöfer:

Ja, wie so oft in Österreich muss man fast noch ein bisschen weiter zurückblicken. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als solches ist tatsächlich eine ganz lange österreichische Tradition. Da kann man sagen, dass die österreichische Rechtsentwicklung da auch Vorreiter war. Man muss da zurückgehen bis ins Jahr 1867, das war damals unser großer Grundrechtskatalog, der teilweise heute immer noch in Geltung ist. Da hat das Gesetz über die richterliche Gewalt den Verwaltungsgerichtshof, wie wir ihn heute kennen, als erstes Mal angesprochen. Es hat dann noch eine Weile gedauert, auch da hat sich damals noch der Kaiser dagegen gewährt gegen eine richterliche Kontrolle. Echt eingerichtet wurde der Vorläufer unseres heutigen Verwaltungsgerichtshofs in Wien 1876, also tatsächlich schon 150 Jahre her und das war damals revolutionär. Sie müssen sich vorstellen, noch in Zeiten der Monarchie konnte ein Bürger gegen verwaltungsbehördliche Entscheidungen, die dem Kaiser unterstanden und man war dieser staatlichen Willkür ausgeliefert durch unabhängige Richter kontrollieren lassen. Das war damals wirklich ein Meilenstein. Da ist der Liberalismus des 19. Jahrhunderts wirklich in der Rechtsordnung angekommen. Man konnte sich also echt wehren. Im Zuge der Rechtsüberleitung dann zur republikanischen Verfassungsordnung, also wir sind dann im 20. Jahrhundert, ist dann aber so ein bisschen ein Mittelding geblieben. Man hat sich in Österreich immer dafür ausgesprochen einem mehrstufigen Instanzenzug innerhalb der Verwaltung. Man konnte also Berufung an die nächst höhere Verwaltungsbehörde ergreifen und erst als letztes konnte man zum Verwaltungsgerichtshof gehen und der konnte nur aufheben und die Sache ein bisschen zurückspielen. Und dann hat es einige Zeit, einige Jahrzehnte gedauert, dass aus neueren grundrechtlichen Entwicklungen, vor allem über die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Grundrechtscharter hier Impulse gegeben wurden, dass jeder sich vollumfänglich gegen Entscheidungen bei einem unabhängigen Gericht wehren kann. Die Vorläufe unserer heutigen Verwaltungsgerichte waren dann die unabhängigen Verwaltungssenate, die mit Anfang der 1990er Jahre ihren Dienst voll aufgenommen haben. Die waren am Anfang hauptsächlich beschränkter Verwaltung Strafsachen und während dieser Zeit hat sich immer mehr Entwicklung getan. Die UVS bekamen zunächst mehrere Aufgaben und dann eben 2014, wie Sie richtig gesagt haben, haben dann die Verwaltungsgerichte alle zweiten Instanzen der verwaltungsbehördlichen Kontrolle abgelöst. Das heißt, unser System heute ist jetzt so und das ist einer der größten Umbauten im Rechtsschutzsystem Österreichs in den letzten 100 Jahren, dass gegen einen verwaltungsbehördlichen Bescheid man unmittelbar zum Verwaltungsgericht gehen kann und dass diesen Bescheid in jede Richtung hin kontrollieren kann.

Széchényi:

Direkt und zwar in jedem Bundesland. Jedes Bundesland hat einen Verwaltungsgerichtshof 2014 bekommen. Die Präsidenten, so auch Sie vor 3 Jahren, werden von den jeweiligen Landesregierungen eingesetzt. Das ist nicht nur in Tirol so, sondern auch in den anderen Bundesländern. Das ist aber nicht ganz unumstritten.

Wallnöfer:

Das Prozedere der Bestellung ist mal den Prozedere für andere Organe, insbesondere auch z.B. den Präsidenten des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs, nachempfunden und in der Bundesverfassung ganz genau geregelt. Das ist nun mal so vorgesehen. Und an das hat man sich grundsätzlich zu halten. Das ist eine Entscheidung des Verfassungsgesetzgebers. Das hat auch gute Gründe. Man kann natürlich Systeme in Frage stellen, neue Vorschläge machen. Das hat entsprechend im rechtspolitischen Diskurs zu passieren, aber dazu müsste auch die Bundesverfassung geändert werden. Der Sinn der aktuellen Regelung ist so, dass die Landesregierung ja mittelbar vom Volk gewählt wird und damit über eine demokratische Legitimation verfügt. Und über diese Bestellung gibt es auch ein Teil dieser demokratischen Legitimation in diesem Bestellungsakt hinein. Das ist auch bei vielen anderen Spitzenorganen so. Die Schwierigkeit ist, welches andere Prozedere hat man. Man muss ja einerseits ein rechtliches Prozedere abführen, aber andererseits für derartige Spitzen-Positionen auch eine entsprechende demokratische Rückbindung garantieren.

Széchényi:

Und Sie sind einmalig eingesetzt und unabhängiger Richter.

Wallnöfer:

Ganz genau so. Ab dem Zeitpunkt der Bestellung bin ich, wurde ich Teil des Verwaltungsgerichts und so wie meine Kolleginnen und Kollegen auch, bin ich Richter und in dem Sinn für meine richterlichen Entscheidungen unabhängig, unversetzbar und unabsetzbar. Das ist ein ganz wichtiger Teil. Das schützt natürlich nicht die Kolleginnen, Kollegen oder auch mich, sondern das garantiert ja erst, dass die Parteien, die sich gegen einen Bescheid, gegen eine verwaltungsbehördliche Entscheidung oder auch gegen eine verwaltungsbehördliche Untätigkeit, also gegen Säumnis wehren, eine echte unabhängige Kontrolle bekommen. Richterinnen und Richter, auch ich, sind allein am Maßstab des Gesetzes verantwortlich und haben innerhalb der Gesetze nach unserer freien rechtlichen Überzeugung zu entscheiden und eben sonst niemanden. Genau. Und diese Unabhängigkeit garantiert das dann auch, dass wir eben auch frei nach unserer Überzeugung und am Maßstab des Gesetzes entscheiden können.

Aufgaben des Gerichts

Széchényi:

Wenn ich jetzt mal ganz kurz eindampfe, also Ihre Aufgabe, die Aufgabe Ihres Hauses besteht darin, behördliche Entscheidungen dahingehend abzuklären, ob sie dem Gesetz entsprechen.

Wallnöfer:

Das ist, wenn man es ganz herunterbricht, ganz richtig. Die Aufgaben der Verwaltungsgerichte ist die Kontrolle verwaltungsbehördlicher Entscheidungen. Also gegen Bescheide kann man sich wehren, man kann Beschwerde erheben und das ist auch unsere Haupttätigkeit, wenn man es rein nach Zahl beurteilt. Eine zweite Säule unserer Aufgaben ist auch der Schutz vor behördlicher Untätigkeit, also gegen Säumnis, wenn ein Verfahren zu lang dauert, die Regel Verfahrensdauer im Gesetz ist vorgesehen, das innerhalb von sechs Monaten zu entscheiden ist, kann man sich auch dagegen wehren, wenn es keine guten Gründe gibt, gibt es also eine Säumnisbeschwerde. Und die dritte Säule, die vorgesehen ist, ist dieser gegen Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt. Das ist ein etwas sperriger Ausdruck, wo es kein Verfahren im Vorfeld gibt. Zum Beispiel wenn eine Versammlung aufgelöst wird, wenn jemand festgenommen wird. Die Verkehrsstrafen münden typischerweise im Straferkenntnis, also da haben Sie ein formales Straferkenntnis. Das andere ist dieses Unmittelbare. Also meistens, wenn Sie einen Polizisten sehen, der unmittelbar einen Befolgungsanspruch hat, sie müssen jetzt etwas tun, eben eine Festnahme, eine Versammlungsauflösung, das sind so klassische Beispiele. Auch damit können Sie sich an das Gericht wenden und die rechtliche Kontrolle, die rechtliche Überprüfung begehren.

Rolle des Präsidenten

Széchényi:

In Ihrem Büro da hängt fein säuberlich auch ein Talar, also eine Richterrobe. Das heißt, sie sind nicht nur Präsident, sondern Sie sprechen auch aktiv Recht.

Wallnöfer:

Das ist richtig. Es ist sogar eben vom Gesetzeswegen nicht entweder oder, sondern der Präsident ist Mitglied des Gerichts, wie alle Kolleginnen und Kollegen auch. Wir bilden gemeinsam die Vollversammlung und in meiner Tätigkeit als Richter habe ich natürlich auch Entscheidungen zu fällen. Ich bekomme nach der Geschäftsverteilung Akten zugewiesen in einem etwas geringeren Ausmaß als meine Kolleginnen und Kollegen, dass ich Zeit für meine anderen Aufgaben habe. Das ist aber auch ein ganzer wichtiger Faktor, dass ich selber Verfahren führe, dass ich selber Verhandlungen leite, um einfach diesen Blickwinkel zu haben, den die Kolleginnen und Kollegen ja auch tagtäglich haben, um ich sage jetzt mal die Sorgen, Herausforderung im ganz normalen Betrieb eines Verfahrens zu sehen. Wenn es drum geht, wie man die Verhandlungssäle ausstattet, also ganz bodenständig, welche technischen Ausstattungen braucht es, welche Unterstützungsleitungen braucht es durch die Geschäfts- und Evidenzstelle für die Richterinnen und Richter, um eben bestmöglich den Gerichtsbetrieb organisieren zu können.

Széchényi:

Aber Sie haben auch in Ihrer Rechtsprechung so quasi ein Ressort oder zwei.

Wallnöfer:

Genau. Also nach dem Prinzip der festen Geschäftsverteilung, auch hier geht es wieder um das Recht der Parteien. Niemand kann sich seinen Richter aussuchen, sondern man erhebt Beschwerde. Die kommt herein und wird nach einem Feststellungssystem zugewiesen und wir haben ein sehr breites Aufgabenfeld von rund 250 Gesetze, daran anhängend Verordnungen und auch Unionsrechtes mitzuentscheiden. Da kann nicht jeder alles machen, sondern im Rahmen dieser Geschäftsverteilung hat jeder ein paar bestimmte Aufgaben. Das sind in Gruppen gruppiert. Ich persönlich selber bin jetzt im Bereich Gesundheitsrecht tätig.

Beschwerde einlegen – wann?

Széchényi:

Ich als Bürger rufe Ihr Gericht dann an, wenn ich mit einem Bescheid, einer Strafverfügung nicht einverstanden bin. Jetzt ist es bei einer Verkehrsstrafe, wenn ich eindeutig zu schnell gefahren bin, würde das jetzt nicht allzu viel Sinn machen, dass ich jetzt Beschwerde einlege, wann soll ich denn als Bürger Beschwerde einlegen?

Wallnöfer:

Also, das kann ich jetzt natürlich nicht im Vorfeld für Sie beurteilen, sondern meistens ist man der Meinung, man hat etwas auch nicht getan. Es ist ja eine höchstpersönliche Entscheidung der Partei selbst, ob sie Beschwerde erhebt. Ist natürlich ganz wichtig, auf welcher Ebene das dann erfolgt. Wir prüfen das auf Basis der Beschwerde und hier geht's dann drum, man kann sagen, ich habe es nicht getan. Also auf Tatsachenebene wieder. Da müssen wir ermitteln, ist das auch wirklich passiert? Brauchen wir vielleicht Zeugen, brauchen wir einen Sachverständigen dazu? Man kann aber auch Beschwerde hinsichtlich von Rechtsfragen stellen. Vielleicht ist die rechtliche Beurteilung falsch. Vielleicht ist die Strafhöhe falsch bemessen und ich sage ich war es schon, aber das ist zu viel. Aus verschiedenen Gründen für die Strafzumessung gibt es auch entsprechende gesetzliche Regelungen. Und das andere ist natürlich die Verletzung von Verfahrensvorschriften. Es wäre auch denkbar. Und hier muss man natürlich genau hinschauen und auch das wird überprüft und dann endgültig der Entscheidung zugrunde gelegt.

30 Prozent mehr Fälle

Széchényi:

Ich habe deshalb gefragt, weil Sie auch erzählt haben, dass die zu bearbeitende Fälle immer mehr werden. Also seit 2019 sind sie um fast 30 Prozent gestiegen diese Fälle. Werden die Bürger streitbarer?

Wallnöfer:

Das glaube ich persönlich nicht. Vielleicht geht's ein bisschen einher mit einer allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklung, einer etwas grundsätzlich kritischeren Haltung gegenüber dem Staat. Man ist nicht mehr wie vielleicht vor 100 Jahren noch so obrigkeitshörig. Und das ist auch das gute Recht eines jeden Bürgers zu sagen, ich kann einen Bescheid, eine staatliche Entscheidung überprüfen lassen von einem unabhängigen Gericht. Das ist auch sehr wichtig, dass das niederschwellig erfolgt. Sind relativ geringe Gebühren, sind 50 Euro Beschwerdekosten und ansonsten grundsätzlich keine weiteren Verfahrenskosten. Wenn Sie sich eines Anwalts bedienen kommen, natürlich dessen Honorar dazu. Und das ist einmal ganz wichtig, um Ihre Verfahrensrechte zu schützen. Dann kommt natürlich hinzu, dass auch der Rechtsstoff immer breiter wird, immer komplizierter wird und es ist eben durchaus jeder Manns gutes Recht, dass man eine Entscheidung auch kontrollieren lassen möchte.

Széchényi:

Mehr Fälle seit 2019, 30 Prozent mehr - aber was mir jetzt persönlich auch auffällt, die Achtung vor juristischen Entscheidungen, die nimmt ab. Wir haben gerade aktuell einen Fall, wo es um eine Katze geht. Dort sind die Angeklagten freigesprochen worden. Spüren Sie das auch im Haus, so dieses schwindende Vertrauen in die Justiz?

Wallnöfer:

Das geht vielleicht ein bisschen einher mit der angesprochenen allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung, dass man vielleicht auch ein wenig kritischere Einstellungen zu staatlichen Institutionen generell hat. Das ist per se noch ja unbedenklich, solange es sich im Rahmen des gesellschaftspolitischen Diskurses ordnungsgemäß und sachlich bewegt. Der Staat und auch die Gerichte sind ja nicht Selbstzweck. Wir haben Rechtsschutz zu gewährleisten und das darf man auch durchaus kritisieren. Also, wir haben auch am Landesverwaltungsgericht, wie die Kollegen am Landesgericht oder auch andere Gerichte in Österreich, Fälle, die manchmal stärker polarisieren und stärker in der Öffentlichkeit stehen. Das soll ja auch transparent gemacht werden. Das ist das eine. Ich glaube, Kritik grundsätzlich ist in Ordnung, solange es sich eben sachlich und im Rahmen der Meinungsfreiheit ordnungsgemäß bewegt. Was ich grundsätzlich massiv ablehne, ist, wenn es dann auf einer unsachlichen Ebene gegen die Person der entscheidenden Richterin geht, wie im angesprochenen Fall. Also Hass im Netz, Morddrohung und solche Dinge sind entschieden abzulehnen.

Széchényi:

Sie haben am Landesverwaltungsgericht eigentlich die gleichen Probleme wie alle anderen Gerichte und Institutionen. Mehr Arbeit und auch die Personalsituation ist herausfordernd - auch jetzt.

Wallnöfer:

Das ist richtig. Einerseits, Sie haben es angesprochen, ist es so, dass unsere Beschwerde-Fallzahlen laufend steigen. Also, wir haben in den letzten gut fünf Jahren einen Anstieg von knapp plus 30 Prozent rein an Beschwerde-Anfall gehabt. Es ist auch so, dass sich hier etwas verlagert mehr in Richtung von den Verwaltungsstrafsachen zu den Administrativsachen, die tendenziell vom Grundaufwand her etwas aufwendiger sind. Das heißt, hier ist also mehr Arbeit auch zu verzeichnen. Das ist auch kontinuierlich in den letzten zehn Jahren zu beobachten. Parallel dazu steht dem gegenüber die demographische Entwicklung, die in vielen Betrieben, in der Verwaltung überall nicht Halt macht. Also wir haben auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etliche Richterinnen und Richter aus der sogenannten Babyboomer Generation, die entweder schon in den letzten Jahren oder jetzt demnächst in Pension gehen. Das heißt, das eine was sehr wichtig ist, ist eine zeitnah, also eigentlich eine unmittelbare Nachbesetzung der freiwerdenden Dienstposten. Und was sehr wichtig wäre, im Hinblick auf die Gesamtanfall, dass man auch eine ergebnisoffene Diskussion führen kann über das Verhältnis zwischen Arbeitsanfall und personeller Ausstattung. Und das betrifft natürlich einerseits die Richterinnen und Richter, aber auch das unterstützende Personal in der Geschäfts- und Evidenzstelle, das eben auch ganz wichtig ist, um den Gerichtsbetrieb ordnungsgemäß aufrechtzuhalten.

Széchényi:

Wie viele Mitarbeiter haben Sie denn?

Wallnöfer:

Also insgesamt sind es knapp über 70 Personen, die am Gericht tätig sind. Davon sind es aktuell 38 Richterinnen und Richter.

Széchényi:

Wie sieht denn jetzt so die tägliche Arbeit aus? Was sind denn so, welche Richtung gehen denn die Fälle, die am meisten behandelt werden?

Wallnöfer:

Also numerisch die größte Anzahl an Fällen im Verwaltungsstrafbereich sind aus dem Verkehrsbereich. Das sind also Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, des Kraftfahrgesetzes, des Bundesstraßen Mautgesetzes. Leider auch durchaus viele Fälle, die Alkohol und Suchtmittel beim Lenken eines Fahrzeuges betreffen. Und im administrativen Bereich ist die größte Anzahl an Fällen im Bereich Bau- und Raumordnungsrecht, dann auch im Sozialbereich und im Abgabenbereich sind durchaus viele Fälle zu verzeichnen.

Széchényi:

Also eigentlich quer durch?

Wallnöfer:

Wie schon gesagt, wir haben einen breiten Aufgabenbereich. Das macht es sehr vielfältig und spannend. Es reicht von gewerberechtlichen Fragen über abgabenrechtliche Fälle zu natur- und umweltschutzrechtlichen Fragestellungen, Bau- und Raumordnungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Agrarrecht, Sicherheitsrecht, vergaberechtliche Fragestellungen, Fremdenrecht, Sozialrecht, Gesundheitsrecht.

Széchényi:

Es ist also ein riesiger Blumenstrauß. Und es kommen immer neuere Felder dazu. Jetzt z.B. seit kurzem das Informationsfreiheitsgesetz, das das Amtsgeheimnis ja abgelöst hat in dem Sinne, also Bürger können Informationen einfordern und das passiert auch wie jüngstes Beispiel bei der Bobbahn Igls, da will man die Verträge einsehen oder auch bei der TIWAG will man Verträge einsehen. Das kommt auf Sie zu oder ist schon da?

Wallnöfer:

Das ist schon da. Also das Informationsfreiheitsgesetz ist im September des letzten Jahres eben 2025 in Kraft getreten. Dann ist es natürlich so, dass die Verfahren in der Verwaltung zuerst zu führen sind. Das ist typischerweise also eine gewisse zeitliche Verzögerung. Es ist aber hier kürzer, weil es das Informationsfreiheitsgesetz auch kurze Entscheidungsfristen vorsieht und seit dem letzten Quartal letzten Jahres sind wir so hier, ich sage in der Mitte des Geschäfts angekommen. Es sind schon etliche Fälle bei uns anhängig und auch schon zahlreiche Fälle entschieden. Und wie Sie richtig gesagt haben, es ist ein neues Feld, das ist nicht unüblich, dass neue Gesetze, neue Fragen zukommen. Im Fall des Informationsfreiheitsgesetzes ist vielleicht der besondere Blickwinkel der Gesellschaft darauf. Das ist durchaus nachvollziehbar, weil es eben so ein Paradigmenwechsel war von hunderten Jahren Amtsverschwiegenheit als Grundsatz. Wir hatten auch früher schon Auskunftspflichtrecht, aber es hat sich das Vorzeichen geändert. Jetzt ist es so, dass grundsätzlich Transparenz zu gewähren ist, also die Information zu erteilen. Und es gibt gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitsgründe. Das kann z.B. sein der Datenschutz einer betroffenen Person.

Széchényi:

Ja, eh und das meine ich auch, denn nicht jede Information muss jetzt nach dem Gesetz veröffentlicht werden. Und das ist dann für Sie ja auch irgendwie bisschen juristisches Neuland, weil Sie jetzt quasi mit diesem Gesetz arbeiten, wo es ja eigentlich noch nicht so viele Entscheidungen gibt.

Wallnöfer:

Das ist richtig. Das ist Aufgabe eines Gerichtes zu entscheiden. Wir können hier nicht darauf warten, dass uns irgendjemand die Linie vorgibt, sondern wir haben grundsätzlich auch neue Fälle zu entscheiden. Im Fall des Informationsfreiheitsgesetzes geht es vielfach um diese Abwägung zwischen Informationsbedürfnis, dem Recht auf Information Zugang und eben gesetzlich anerkannten Verschwiegenheitsgründen. Das kann insbesondere der Datenschutz sein. Es sind auch andere Gründe im Gesetz anerkannt. Und diese Abwägung vorzunehmen ist Aufgabe des Richters oder der Richterin. Und das ist natürlich insofern Neuland bis bestimmte Fälle vielleicht vor den Höchstgerichten gelandet sind und diese Leitlinien, ich sag die wesentlichen Blöcke eingeschlagen sind, die dann spätere Fälle auch etwas einfacher machen in der Beurteilung. So eine Abwägung ist nicht einfach. Ich bin aber sehr sicher, dass alle zuständigen Kollegen da sehr sorgsam und umsichtig vorgehen, die Entscheidungen auch gut begründen. Das ist ja ganz eine wichtige Aufgabe, einerseits für die Transparenz für die Parteien, für die Akzeptanz durch die Parteien, aber auch für die Kontrolle durch die Höchstgerichte, wenn eine Partei, das kann jetzt natürlich einerseits der Beschwerdeführer sein, das kann auch die Behörde sein, den Gang zu einem Höchstgericht geht, gehen möchte.

Széchényi:

Das ist gerade bei neuen Fragen offen.

Wallnöfer:

Ganz genau. Das ist so zu akzeptieren. Und wenn Entscheidungen dann letztlich vorliegen, wird dann die Vorgangsweise klarer.

Arbeitsweise und Freizeit

Széchényi:

Blöcke einschlagen, das klingt nach Arbeit, das klingt nach ordentlichem Tun. Für Sie ist ja dann damit die Juristerei hochspannend und auch sehr abwechslungsreich.

Wallnöfer:

Auf jeden Fall, also jeder Fall ist natürlich anders gelagert. Man muss sich vor Augen halten, zunächst natürlich das Interesse der Parteien in einer gerichtlichen Überprüfung. Damit muss man achtsam und verantwortungsvoll umgehen. Das heißt, ein ordentliches Aktenstudium, dann muss man überhaupt mal herausfinden, um welche Fragen geht es denn? Brauche ich eine Verhandlung, brauche ich einen Sachverständigen? Welche Zeugen muss ich hören, wenn man auf Tatsachenebene ist, wenn es wieder um rechtliche Fragen geht, gibt es dazu schon Vorjudikatur? Muss ich da schauen? Und dann gibt's natürlich wie bei jedem Bereich bestimmtes technisches Handwerkzeug. Das ist bei uns die Frage der Auslegung und Begründung, um das ordentlich zu machen und da muss man sich drauf einlassen. Ich weiß, das ist oftmals verschrien als trockene Materie, aber das ist es auf jeden Fall nicht. Zumindest nicht für mich.

Széchényi:

Nicht für Sie. Ich schaue mich ja dann immer ganz gern auch im Büro ein bisschen um. Es hängt bei Ihnen ja nicht nur der Talar, sondern es sind auch zwei Fotos dort zu sehen und eines zeigt sie beim Canyoning und eines auf dem Gipfel des Matterhorns. Sie sind also in Ihrer Freizeit sehr sportlich unterwegs und in der Natur und in diesem Urlaub waren sie sogar auf einem 7000er.

Wallnöfer:

Ja, danke. Also, ich versuche es soweit das zulässig oder möglich ist, da mich sportlich zu betätigen. Zu diesem ganzen Wassersportbereich bin ich gekommen, weil ich mich schon sehr lange in der Wasserrettung engagiere und dort vor allem hat es mir der Wildwasserbereich sehr angetan. Ich habe dann während dem Studium auch die Ausbildung zum Rafting Führer und zum Tiroler Schluchtenführer gemacht und war dort auch eine Zeit lang tätig. Was sehr schön war, weil einerseits kann man Leute in der tollen Tiroler Natur begleiten. Andererseits lernt man da viel über den Umgang mit Menschen und auch über den Umgang mit herausfordernden Situationen.

Széchényi:

Bergführer sind Sie aber keiner, aber trotzdem auf dem 7000er gestanden?

Wallnöfer:

Ja, das Bergsteigen hat mich immer wieder ein bisschen begleitet und in den letzten Jahren ein bisschen mehr. Ich bin da trotzdem nur Amateur würde ich sagen. Aber das Schöne an den Bergen ist, dass sie einfach einen dazu zwingen, da den Fokus zu behalten, zu schauen, dass man ein bestimmtes Ziel nicht aus den Augen verliert. Und manchmal, je nach Verhältnissen ist ein bisschen eine Leidensfähigkeit dazu auch erforderlich und das sind beides Dinge, die man im beruflichen Alltag auch gut brauchen kann.

Széchényi:

Wunderbar, Herr Wallnöfer! Herzlichen Dank für das Gespräch. Danke für Ihren Besuch im Studio.

Wallnöfer:

Vielen Dank.

Széchényi:

Das war ein Podcast des Landes Tirol mit Klaus Wallnöfer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts. Wallnöfer ist leidenschaftlicher Jurist. Für ihn ist Rechtsprechung spannend und abwechslungsreich. Das Vertrauen in die Gerichte ist sehr hoch. Kritik an Urteilen berechtigt, aber nur sachlich und ohne Emotionen. In seiner Freizeit erholt er sich im Wasser und am Berg. "Ins Land einihören", der Podcast des Landes Tirol findet ihr auf tirol.gv.at/podcast, auf allen gängigen Podcast Plattformen und auf YouTube. Danke fürs Zuhören und fürs Zusehen. Bis zum nächsten Mal, sagt Dénes Széchényi.

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