Es werde Licht an Haltestellen und Unterführungen

Gleichstellungspaket 2020-2023: 300.000 Euro für Beleuchtungsmaßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls

„Dunkle und nicht oder nur schwer einsehbare Orte wie Haltestellen oder Unterführungen lösen vor allem nachts oft ein Gefühl von Unsicherheit aus - nicht nur bei Frauen und Mädchen“, wissen Mobilitätslandesrätin LHStvinIngrid Felipe und Frauenlandesrätin Gabriele Fischer. Solche „Angsträume“ sind zwar nicht gleich Tatorte, nichtsdestotrotz: „Wenn sich Frauen nicht sicher fühlen, meiden sie diese Orte, was zur Folge hat, dass ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist“, stellt LRin Fischer fest, denn: „Um möglichen Bedrohungen oder Gefahren aus dem Weg zu gehen, werden Umwege in Kauf genommen oder bestimmte Wege und Aktivitäten zu Abend- und Nachtzeiten sogar gemieden“.

Die damit verbundenen Nachteile für Frauen und Mädchen widersprechen dem Gleichstellungsgrundsatz. Aus diesem Grund beinhaltet das „Gleichstellungspaket 2020-2023 – Gleichstellung von Frauen und Männern in Tirol“, das insgesamt rund 6,7 Millionen Euro umfasst, auch eine Förderung in der Höhe von insgesamt 300.000 Euro für Gemeinden, um sie bei der Erhöhung der sozialen Sicherheit und Einsehbarkeit der Haltestellen und Unterführungen durch eine ausreichende Beleuchtung zu unterstützen. „Weil sich unzureichende Beleuchtung negativ auf das Sicherheitsgefühl auswirkt, sinkt auch die Bereitschaft, öffentliche Verkehrsmittel in den Abendstunden oder nachts zu nutzen. Dieses Problem kann mit hell beleuchteten Haltestellen entschärft werden. Gleichzeitig wird auch die Erkennbarkeit der Haltestelle verbessert und das Risiko von Sachbeschädigung reduziert“, sieht LHStvin Felipe mehrere Vorteile in dieser Investition.

Die Förderung umfasst nicht nur die Beleuchtung von Haltestellen, sondern auch von schwer einsehbaren Unterführungen als Zugangswege zu den Haltestellen. Gefördert werden die Anschaffungs- und Montagekosten wie eine normgerechte Beleuchtung, Aufhängung und Masten. Baumaßnahmen wie Grabungsarbeiten, Fundamente etc. sind nicht Gegenstand der Förderung. Förderungswürdige Gemeinden ohne Mobilitätscheck erhalten 25 Prozent der Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Förderung von 2.500 Euro. Die Förderung für Gemeinden mit Mobilitätscheck beläuft sich auf 50 Prozent der Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Förderung von 5.000 Euro.