LH Platter: „Tirol setzt mutigen Schritt im Kampf gegen spekulativen Leerstand“

Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe von Tiroler Landesregierung beschlossen

  • Bis zu 215 Euro je nach Nutzfläche für ungenutzten Wohnraum – doppelt so hohe Sätze in Gemeinden mit hohem Wohnungsdruck
  • Bei Abgabeverfehlung je nach Art zwischen 1.000 und 50.000 Euro Strafe möglich
  • Initiative für Kompetenzänderung bei „Volkswohnungswesen“ gesetzt, um Spekulationsabgabe nochmals erhöhen zu können
  • Ausnahmen von Leerstandsabgabe-Pflicht im Gesetzesentwurf definiert

Spekulativer Wohnungsleerstand ist bei einem ohnehin unter Druck stehenden Wohnungsmarkt wie in Tirol ein entscheidender Preistreiber. Um dem einen Riegel vorzuschieben, wurde heute von der Tiroler Landesregierung der Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe im „Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz“ (TFLAG) beschlossen. Dieser wird dem Juli-Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Klares Signal gegen Spekulation und für leistbares Wohnen in Tirol

„Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Als Land Tirol unterstützen wir jene, die sich Wohnraum für den Eigenbedarf schaffen wollen und Eigentum anstreben. Wir können es aber nicht verantworten, dass Tiroler Grund und Boden ausverkauft, mit Immobilien spekuliert und dringend benötigter Wohnraum gehortet wird. Den Menschen in unserem Land fehlt das Verständnis dafür, dass neue Wohnanlagen gebaut werden, zahlreiche Wohnungen darin aber von einigen wenigen zusammengekauft werden und bewusst ungenützt bleiben und leer stehen. Eine Leerstandsabgabe soll deshalb spekulativen Leerstand unattraktiv und teuer machen“, gibt sich LH Günther Platter kämpferisch. Der Landeshauptmann geht zudem auch auf die Kritik ein, dass eine derartige Leerstandsabgabe eigentumsfeindlich sei. „Das Tiroler Modell sieht klar definierte Ausnahmen für den Eigenbedarf, Wohnungen im eigenen Haus oder bei fehlender Nachfrage vor. Somit sind die Interessen des Mittelstandes gesichert. Die Spekulation mit Immobilien wird aber bekämpft“, erklärt LH Platter. Die konkret definierten Ausnahmetatbestände sind im Factsheet im Anhang im Detail aufgelistet.

„Eine Wohnung leer stehen zu lassen und damit zu spekulieren, darf sich nicht rentieren. Mit der neuen Regelung schaffen wir nach intensiven Verhandlungen einen echten Meilenstein“, so LR Johannes Tratter.

Alle Hebel in Bewegung setzen, um Wohnen leistbarer zu machen

Bereits im Jahr 2019 hat die Tiroler Landesregierung eine Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen, die den Gemeinden allein im Vorjahr 7,9 Millionen Euro eingebracht hat. „Das vorliegende Leerstandsabgaben-Gesetz ist nun ein weiterer ganz wesentlicher Schritt, um der Wohnungsspekulation und dem Ausverkauf Tirols Einhalt zu gebieten“, ist LH Platter überzeugt. Wenngleich dem Landeshauptmann die vom Bund vorgegebene erlaubte Maximalhöhe dieser Spekulationsabgabe beispielsweise mit 2.400 Euro für eine 100 Quadratmeter-Wohnung noch deutlich zu niedrig ist, um Spekulationen mit Wohnungen in Tirol auch tatsächlich zu verhindern. „Deshalb habe ich bei der Landeshauptleutekonferenz die Initiative ergriffen, um das so genannte Volkswohnungswesen, für das aktuell der Bund zuständig ist, zu verländern. In Länderkompetenz könnte eine Abgabe auf spekulativen Leerstand höher ausfallen. Genau daran arbeiten wir“, so Platter, der auch auf die Vorreiterrolle Tirols hinweist: „Während auch andere Bundesländer eine Leerstandsabgabe einführen wollen, ist Tirol einen Schritt voraus und wird als erstes Bundesland höhere Abgaben bzw. eine Verdoppelung der Sätze je nach regionalen Unterschieden initiieren. Wir gehen damit mutig voraus und setzen damit ein klares Signal gegen Spekulation und für leistbaren Wohnraum in Tirol.“

Leerstandsabgabe als Gemeindeabgabe

„Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht länger Spekulationsgut sein. Die beschlossene, höchste Leerstandsabgabe Österreichs soll einen Teil der Wohnungen in Tirol wieder auf den Markt bringen, sowie den Gemeinden ermöglichen mit den Einnahmen leistbares Wohnen wiederum zu schaffen. Wohnen muss für alle Menschen in unserem Land leistbar sein und dafür drehen wir an allen möglichen Stellschrauben und setzen zielgerichtete Maßnahmen“, sagt LHStvin  Ingrid Felipe.

Besteuert wird künftig ein Wohnungsleerstand ab sechs Monaten – Ausnahmetatbestände wie ein vorgesehener Eigenbedarf werden berücksichtigt. Gesetzlich vorgesehen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Für jene Gemeinden, in denen der Wohnungsdruck nachweislich besonders hoch ist, können diese Sätze verdoppelt werden. Derzeit betrifft dies 148 „Vorbehaltsgemeinden“, die im Rahmen des Grundverkehrsrechts ausgewiesen werden sollen. Regulär reichen die Sätze von zehn bis 25 Euro pro Quadratmeter bei bis zu 30 Quadratmetern Nutzfläche bis hin zu 90 bis 215 Euro bei einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern. Bei der Verdoppelung sind es 20 bis 50 Euro bei 30 Quadratmetern bzw. 180 bis 430 Euro bei mehr als 250 Quadratmetern.

Mit Wohnung zu spekulieren, darf sich nicht rentieren

LR Tratter betont, dass durch die höheren Abgaben in „schmerzlicher Höhe“ sowie hohen Strafandrohungen spekulativer Leerstand in Tirol maßgeblich unattraktiver wird: „Unbestritten ist, dass die bisherigen Abgabesätze im Rahmen der verfassungsmäßigen Schranken zu niedrig angesetzt waren. Mit der Neuregelung machen wir einen starken Schritt, sodass eine höhere und damit wirksamere Abgabe möglich ist. Mit einem Beschluss im Juli-Landtag können die Regelungen mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten.“ EigentümerInnen haben dann jeweils bis zum 30. April im Folgejahr den Leerstand des vorangegangenen Jahres einzumelden bzw. einen Ausnahmetatbestand glaubhaft zu machen. Zu den Ausnahmetatbeständen zählen beispielsweise mangelhafter Bauzustand des Objekts, Naturalwohnungen oder eine Nichtvermietung, da diese trotz nachweislichem Bemühen nicht möglich ist. Verfehlungen im Abgabeverfahren werden je nach Art mit bis zu 50.000 Euro geahndet.

Dank an Gemeinden, BH’s und ExpertInnen

Gesetzt werden konnten diese Schritte nur „in enger Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband, den Bezirkshauptmannschaften sowie den Expertinnen und Experten der Landesverwaltung. Ihnen gilt unser Dank im Sinne der Tirolerinnen und Tiroler – denn schlussendlich profitiert die Bevölkerung von dieser Maßnahme“, betonen LH Platter und LR Tratter unisono.