LR Mattle: „Schulkostenbeihilfe beantragen und Geld abholen“

Land Tirol unterstützt Familien bei anfallenden Kosten zum Schulstart mit der Schulkostenbeihilfe (früher: Schulstarthilfe)

  • Erweiterung des BezieherInnenkreises durch Anpassung der Familienförderungskriterien
  • Schulkostenbeihilfe ganzjährig beantragbar
  • Jugendwarteraum „POOL“ am Innsbrucker Hauptbahnhof nach Sommerpause wieder geöffnet

Rund 95.000 SchülerInnen in Tirol starten bald wieder ins neue Schuljahr. Während sich die Kleinen freuen, ist der Schulanfang für die Eltern meist mit anfallenden Kosten verbunden, die vor allem für einkommensschwächere Familien oder Alleinerziehende eine finanzielle Herausforderung darstellen können. Sie werden jedoch vonseiten des Landes unterstützt: „Mit der Schulkostenbeihilfe wollen wir seitens des Landes Tirol insbesondere Familien unter die Arme greifen, die ohnehin bereits jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Um noch mehr Personen in Tirol zu erreichen, haben wir bereits mit Anfang dieses Jahres das bestehende Förderangebot optimiert und die Schulstarthilfe zur Schulkostenbeihilfe erweitert. Dadurch konnten wir eine ganzjährige Unterstützung schaffen, die es ermöglicht, auch Kosten zu fördern, die während eines Schuljahres anfallen sowie den Kreis an Fördernehmerinnen und -nehmern erweitern“, informiert Familienlandesrat Anton Mattle.

Diese Fördermöglichkeit wurde nicht nur zeitlich, sondern auch im Hinblick auf den BezieherInnenkreis erweitert: „Als Familienlandesrat ist es mir ein Anliegen, die Familien in Tirol nicht nur kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum und insbesondere auch in schwierigeren Zeiten zu entlasten. Aufgrund der aktuellen Teuerungssituation haben wir deshalb nochmals Anpassungen bei der Schulkostenbeihilfe und anderen Familienförderungen vorgenommen. Mit der Anhebung der Einkommensgrenze II ab 1. September 2022 profitieren noch mehr Menschen in Tirol von dieser Entlastungsmöglichkeit.“

Abhängig von den Einkommensgrenzen erhalten Familien im Rahmen der Schulkostenbeihilfe eine finanzielle Unterstützung von 150 oder 200 Euro pro Kind und Förderjahr. „Ich lade möglichst viele Eltern ein, einen Antrag zu stellen und die Schulkostenbeihilfe in Anspruch zu nehmen“, ruft LR Mattle zur Antragstellung auf. Alle Informationen zur Schulkostenbeihilfe sowie zur Antragstellung finden sich unter www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe.

Verbesserungen auch bei weiteren Familienförderungen

Auch andere Familienförderungen, wie das Kindergeld Plus, der Kinderbetreuungszuschuss, die Förderung von Schulveranstaltungen im Inland oder der Mehrlingsgeburtenzuschuss wurden valorisiert, indem ab 1. Jänner 2023 Fördersätze angehoben und Einkommensgrenzen erweitert werden. Informationen zu allen Familienförderungen des Landes Tirol finden sich unter www.tirol.gv.at/familienfoerderungen. Unter www.tirol.gv.at/entlastungen stehen zudem weitere Informationen zu den Förderungen des Landes Tirol sowie des Bundes zur Verfügung.

Jugendwarteraum „POOL“ nach Sommerpause wieder geöffnet

Pünktlich zum Schulstart öffnet der Jugendwarteraum „POOL“ am Innsbrucker Hauptbahnhof nach der Sommerpause am Montag, den 12. September 2022 wieder seine Türen. Pendelnde Kinder und Jugendliche können sich die Wartezeit auf den Zug oder Bus verkürzen und das kostenlose Angebot des Jugendwarteraumes – der vom Land Tirol betrieben wird – nutzen. Dieses reicht von Tischfußball und Billard über Bücher bis hin zu Brettspielen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich in den Ruheraum zurückzuziehen und Hausaufgaben zu machen. Anwesend sind auch ausgebildete BetreuerInnen, die beispielsweise bei der Zubereitung einer Mahlzeit in der Küche unterstützend zur Seite und für Fragen schulischer sowie privater Art zur Verfügung stehen.

Öffnungszeiten (an Schultagen):
Montag bis Donnerstag: 12 bis 18 Uhr
Freitag: 12 bis 17 Uhr

Erste Schulwoche:
Montag, 12. September und Dienstag, 13. September: 10 bis 13.30 Uhr


Kontakt

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508 807 804
E-Mail: ga.generationen@tirol.gv.at

Auch das InfoEck der Generationen bietet unter der Hotline 0800 800 508, der E-Mailadresse  info@infoeck.at oder direkt vor Ort an den Standorten in Innsbruck, Imst und Wörgl detaillierte Informationen zu den Förderungen und Unterstützungen des Landes für Familien an.


Schulkostenbeihilfe | Einkommensgrenzen

PersonenanzahlEinkommensgrenze „I“Einkommensgrenze „II“
21.600 Euro2.200 Euro
32.100 Euro2.700 Euro
42.500 Euro3.100 Euro
52.900 Euro3.500 Euro
63.300 Euro3.900 Euro
jede weitere Person400 Euro400 Euro