Neue Expertise für Schutz historischer Gebäude in Tirol

Sechs neue Mitglieder für Sachverständigenbeirat des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG)

  • SOG schützt baukulturelles Erbe in ganz Tirol

Malerische Ortszentren, historische Gemeindeämter oder traditionelle Bauernhöfe – in ganz Tirol finden sich Gebäude, welche als baukulturelles Erbe Tirols das typische Ortsbild prägen. In Tirol wird der Erhalt dieser wertvollen Kulturgüter durch das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) gewährleistet. Einzelne Gebäude aber auch ganze Ensembles sowie Stadt- und Ortsgebiete können dabei von den Gemeinden unter Schutz gestellt werden. Finden in diesen Schutzzonen Bauvorhaben oder Umbauten statt, werden die eingereichten Projekte durch einen eigenen Sachverständigenbeirat beurteilt. Diese Woche wurden die neuen Mitglieder des Beirats offiziell bestellt, namentlich die ArchitektInnen Peter Lorenz, Ursula Ortner-Mahuschek und Bruno Schwamberger. Die ArchitektInnen Andreas Flora, Daniela Kröss und Gunnar Ploner fungieren künftig als Ersatzmitglieder. 

„Das Stadtgebiet von Rattenberg oder die Ögghöfe im Kaunertal – dies sind Beispiele Tiroler Baukultur und Zeugen unserer Geschichte. Wir stehen in der Verantwortung dieses Erbe zu schützen – zum Erhalt unserer Kultur und unserer Geschichte, für uns und vor allem für kommende Generationen“, so der zuständige Landesrat Johannes Tratter. „Es freut mich, sechs neue Mitglieder des Sachverständigenbeirats vorstellen zu dürfen. Mit ihrer Expertise und ihrem Engagement unterstützen sie uns maßgeblich dabei, die wertvollen Gebäude in ganz Tirol zu erhalten, für die zeitgemäße Nutzung in Stand zu setzen und sie wieder mit Leben zu füllen.“

Über das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz und den Sachverständigenbeirat

Das Stadt- und Ortsbildschutzgesetz wurde bereits 1976 ins Leben gerufen, um das baukulturelle Erbe Tirols zu erhalten. In den vergangenen Jahren wurde das Gesetz stetig erweitert. Im Rahmen des SOG können Gemeinden Stadt- und Ortsteile, Gebäudegruppen oder auch einzelne Gebäude, welche ein charakteristisches Erscheinungsbild aufweisen, unter Schutz stellen. 21 solcher Schutzzonen in 13 Gemeinden wurden bereits eingerichtet, unter anderem in Innsbruck aber auch Hall in Tirol und Kufstein.

Bei Bauvorhaben und Umbauten in den Schutzzonen muss der Erhalt des charakteristischen Erscheinungsbildes bewahrt werden. Die Umsetzung von Bauprojekten in den Schutzzonen wird durch das Land Tirol gefördert. Unterstützend agiert zudem der Sachverständigenbeirat. Dieser erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu eingereichten Projekten, wirkt an Architekturwettbewerben mit und berät Projektträger.

Der Sachverständigenbeirat setzt sich aus einer/einem VertreterIn der Gemeinde (in Innsbruck zwei VertreterInnen der Stadt), in welcher ein Projekt umgesetzt werden soll, einer/einem Bediensteten des Landes und vier weiteren ExpertInnen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes bzw. der Architektur und der Universität Innsbruck zusammen.