Angelobung der VizebürgermeisterInnen im Bezirk Reutte

Vereidigung auf Bundes- und Landesverfassung

Die BürgermeisterInnen und die Bürgermeister-StellvertreterInnen haben vor dem Antritt ihres Amtes den Bezirkshauptleuten das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung zu leisten. Im Rahmen eines Festaktes in der Hofburg in Innsbruck wurden die heuer gewählten GemeindechefInnen in Anwesenheit der Landesregierung bereits angelobt. Für 34 VizebürgermeisterInnen des Bezirks Reutte fand dieser offizielle Festakt gestern, Donnerstag, in der Bezirkshauptmannschaft statt.

BHKatharina Rumpf betont im Rahmen der Angelobung: „Die Herausforderungen in der Gemeindepolitik sind äußerst vielfältig. Ich bedanke mich bei allen Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern, dass sie die Verantwortung übernehmen, ihre Gemeinden in den kommenden sechs Jahren mitzugestalten. Es gilt auch in Zukunft, wichtige Projekte im Sinne der Bevölkerung umzusetzen, um die hervorragende Lebensqualität in den Gemeinden unseres Bezirks zu erhalten und stetig weiter zu verbessern. Ich freue mich auf eine enge Zusammenarbeit und wünsche Ihnen für die sechsjährige Funktionsdauer bis 2028 viel Erfolg.“

Drei Gemeinden mit zwei Stellvertreter

In Gemeinden mit höchstens 1.000 EinwohnerInnen ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein/e Bürgermeister-StellvertreterIn zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 EinwohnerInnen können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen hingegen müssen zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen gewählt werden. Im Bezirk Reutte haben neben dem Bezirkshauptort auch die Gemeinden Ehrwald und Lechaschau jeweils zwei stellvertretende Bürgermeister.

Von den insgesamt 37 Gemeinden im Bezirk Reutte fand die konstituierende Sitzung des Gemeinderates mit der Wahl der VizebürgermeisterInnen in zwei Gemeinden, nämlich Pinswang und Namlos, noch nicht statt.