Straßenpolizeiliche Maßnahmen und Bewilligungen
E-Mail: bh.sz.verkehr@tirol.gv.at
Parteienverkehr (nur nach telefonischer Terminvereinbarung)
Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Fachbereichsleitung Verkehr und Strafvollzug | Stefan Nöckl | Zimmer M38 | +43 5242 6931 5904 |
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Sekretariat | Denise Bliem | +43 5252 6931 5906 |
Zuständigkeiten
Straßenpolizeiliche Bewilligung/Verordnung von straßenpolizeilichen Maßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung aufgrund von Veranstaltungen, insbesondere:
- § 64 StVO (Sportliche Veranstaltungen auf Straßen, z.B. Radrennen, Laufveranstaltung)
- § 82 StVO (Benützung einer Straße zu verkehrsfremden Zwecken, z.B. Feste)
- § 86 StVO (öffentliche oder ortsübliche Umzüge, Prozessionen, Versammlungen udgl.)
- § 96 Abs. 6 StVO – Anordnung einer Sonderüberwachung durch Bundespolizei im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs
Straßenpolizeiliche Maßnahmen:
- Verordnung sämtlicher verordnungspflichtigen Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen) gemäß § 43 StVO im eigenen Wirkungsbereich der Bezirksverwaltungsbehörde
- Diverse Verfahren nach der Straßenverkehrsordnung (Vorbereitende Verkehrsmaßnahmen gemäß § 44a StVO, Wiederkehrende Überprüfung aller bestehender Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs gemäß § 96 StVO uä)
Ausnahmebewilligungen
- Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen/Verkehrsverboten gemäß § 45 StVO im eigenen Wirkungsbereich der Bezirksverwaltungsbehörde
Formulare
Sachbearbeiter | Christoph Schwarz | Zimmer M37 | +43 5252 6931 5902 |
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Sekretariat | Patrik Papp | +43 5242 6931 5903 |
Zuständigkeiten
Straßenpolizeiliche Bewilligung von verkehrsbeeinträchtigenden Arbeiten auf oder neben der Straße gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung auf Landesstraßen B und L
Nehmen Sie mit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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