Angelobung der VizebürgermeisterInnen im Bezirk Schwaz

Vereidigung auf Bundes- und Landesverfassung

  • Bezirkshauptmann Michael Brandl gelobte Bürgermeister-StellvertreterInnen im Beisein von LHStv Josef Geisler an
  • Schwaz und Jenbach mit zwei StellvertreterInnen

Die BürgermeisterInnen und ihre StellvertreterInnen müssen vor dem Antritt ihres Amtes das Gelöbnis auf die Bundes- und Landesverfassung leisten. Im Rahmen eines Festaktes in der Hofburg in Innsbruck wurden die GemeindechefInnen in Anwesenheit der Landesregierung und der Bezirkshauptleute bereits angelobt. Für die VizebürgermeisterInnen des Bezirks Schwaz fand der offizielle Festakt diese Woche im Schwazer SZentrum statt. Vor Ort war auch LHStv Josef Geisler.

„Die Gemeinden sind das Fundament unseres Landes. Ein großes Dankeschön gilt all jenen, die bereit sind für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger zu arbeiten. Seitens des Landes Tirol werden wir sie dabei gerne unterstützen. Es ist heute keine Selbstverständlichkeit, so eine Funktion innerhalb der Gemeinde zu übernehmen – das verdient Respekt und Wertschätzung. Es geht jetzt darum, die anstehenden Herausforderungen der kommenden Jahre gemeinsam zu meistern, auch innerhalb der Planungsverbände. Ich wünsche allen Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern einen guten Start in die neue Gemeinderatsperiode“, so LHStv Geisler.

Bezirkshauptmann Michael Brandl betonte im Rahmen der Angelobung: „Ich bedanke mich bei allen Vizebürgermeisterinnen und Vizebürgermeistern für ihr Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und ihre Gemeinden in den kommenden sechs Jahren mitzugestalten. Die Herausforderungen in der Gemeindepolitik sind vielfältig – es gilt, wichtige Projekte im Sinne der Bevölkerung umzusetzen, um die Lebensqualität in den Gemeinden unseres Bezirks zu erhalten und weiter auszubauen. Ich freue mich auf eine enge Zusammenarbeit und wünsche viel Erfolg.“

Schwaz und Jenbach mit je zwei StellvertreterInnen

In Gemeinden mit höchstens 1.000 EinwohnerInnen ist laut Tiroler Gemeindeordnung ein/e Bürgermeister-StellvertreterIn zu wählen. In Kommunen mit mehr als 1.000 und höchstens 5.000 EinwohnerInnen können, in Gemeinden mit mehr als 5.000 EinwohnerInnen hingegen müssen zwei Bürgermeister-StellvertreterInnen gewählt werden. Im Bezirk Schwaz haben die Bezirkshauptstadt sowie Jenbach je zwei stellvertretende BürgermeisterInnen.

Von den 41 Bürgermeister-StellvertreterInnen der insgesamt 39 Gemeinden im Bezirk wurden diese Woche 37 angelobt. Beim Termin entschuldigt waren die VertreterInnen von Hainzenberg, Mayrhofen, Uderns und Zell – ihre Angelobung wird nachgeholt.