Besondere Waldbrandgefahr in Teilen Tirols

Verordnungen für betroffene Bezirke verbieten Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Aufgrund der anhaltend trockenen und warmen Witterung der letzten Wochen und der Tatsache, dass nach wie vor keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, haben die Bezirkshauptmannschaften Landeck, Imst, Innsbruck-Land und Schwaz sowie die Stadt Innsbruck eine Schutzverordnung hinsichtlich der erhöhten Waldbrandgefahr erlassen.

Darin sind ab sofort jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald sowie in Gefährdungsbereichen, die aufgrund der Boden- oder Windverhältnisse durch Funkenflug einen Brand im Wald begünstigen können, verboten. Das betrifft auch die Zweckfeuer, zu welchen unter anderem das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Äste zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung zählen.

„Der Monat April ist im Jahreslauf der Monat mit den meisten Waldbränden. Auch heuer hat es bereits einige Waldbrände gegeben, die hohe Einsatzkosten verursacht haben“, erklärt Sicherheitsreferent LHStv Josef Geisler.