Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz

Ab 23. Dezember: Fahrverbote und Dosierampeln in den Bezirken Kufstein, Reutte und Schwaz

 

  • Ausweichverkehr verhindern – Verkehrs- und Versorgungssicherheit in umliegenden Ortschaften gewährleisten
  • Gültig in der Wintersaison von 23. Dezember 2023 bis 1. April 2024
  • Ziel,- Quell- und AnrainerInnenverkehr sind ausgenommen
  • Übersicht der Fahrverbote: www.tirol.gv.at/fahrverbote

Die Wintersaison 2023/24 startet in Tirol. Damit verbunden ist auch ein zu erwartendes hohes Verkehrsaufkommen vor allem an den Wochenenden und Feiertagen. Daher treten in Tirol wie in den Vorjahren wieder Fahrverbote für den Ausweichverkehr auf dem niederrangigen Straßennetz in Kraft. Diese gelten von Samstag, den 23. Dezember 2023, bis inklusive Ostermontag, 1. April 2024, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Schwaz. Zudem werden bei Bedarf wieder Dosierampeln eingesetzt. „Tirol unternimmt alles, um den Verkehr einzudämmen und Anrainerinnen und Anrainer zu entlasten und zu schützen. Wir beobachten laufend Verkehrsströme und evaluieren unsere Fahrverbote, die es in dieser Form in kaum einer anderen Region Europas gibt. Der Tiroler Landesregierung geht es dabei darum, die Versorgungs- und Verkehrssicherheit in stark belasteten Gemeinden sicherzustellen. Die Wintersaisonen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Fahrverbote ein geeignetes Mittel dafür sind, um Verkehr zu gestalten und die Sicherheit der Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Deshalb halten wir trotz Widerstand aus umliegenden Regionen weiterhin an unseren Notmaßnahmen fest“, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. „Die Gesundheit und Sicherheit der Tiroler Bevölkerung ist unser höchstes Gut. Oftmals sind es die Empfehlungen von Navigationsgeräten, die zu starkem Ausweichverkehr durch die Ortsgebiete führen. Auch hier sind wir tätig: Die Fahrverbote werden an die Anbieter übermittelt und können von ihnen ins System eingespielt werden. Ohne Fahrverbote und die Dosierampeln würde es an verkehrskritischen Tagen kaum ein kein Durchkommen mehr geben“, so Verkehrslandesrat René Zumtobel. LH Mattle und LR Zumtobel unterstreichen zudem: „Mit allen Mitteln wollen wir verhindern, dass Einsatzkräfte aufgehalten werden und dadurch verspätet zu ihren Einsatzorten kommen.“

Fahrverbote gelten ausschließlich für den Ausweichverkehr

AnrainerInnen und auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr sind von den Fahrverboten nicht betroffen – sie gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die die Route als „Ausweichmöglichkeit“ nützen wollen. Die Einhaltung der Fahrverbote wird auch heuer in bewährter Form stichprobenartig von der Exekutive sowie Straßenaufsichtsorganen kontrolliert: Fahrzeuge, die nicht dem Ziel-, Quell- oder AnrainerInnenverkehr zuzurechnen sind, werden wieder auf das höherrangige Straßennetz zurückgeleitet. „Grundsätzlich ist das Verständnis der Verkehrsteilnehmenden für die Maßnahmen größtenteils vorhanden. Wir werden die Situation laufend beobachten und gegebenenfalls auch Nachbesserungen vornehmen. Nach jedem Wochenende evaluieren wir die Situation gemeinsam mit den Behörden“, erklärt Oberst Günther Salzmann, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei Tirol.

„Auch im heurigen Winter lautet das Motto auf Tirols Straßen: Dosieren, kontrollieren und kooperieren. Unser Dank gilt der Polizei und allen Kontrollorganen, die in den Hauptreisezeiten bei oft widrigen Winterungsverhältnissen die Einhaltung der Fahrverbote überprüfen und den Reisenden die gesetzten Maßnahmen erklären.Wir bitten daher auch alle Lenkerinnen und Lenker weiterhin um ein kooperatives Verhalten gegenüber den Straßenaufsichtsorganen“, so LH Mattle und LR Zumtobel. Für den Einsatz der befugten Straßenaufsichtsorgane beschloss die Tiroler Landesregierung kürzlich auf Antrag des Verkehrslandesrats, rund 266.000 Euro bereitzustellen.

Eine Übersicht der geltenden Fahrverbote findet sch auf der Webseite der Abteilung Verkehrsrecht.