Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche
Das Landes-Warn- und Lagezentrum Tirol (LWLZ) ist die zentrale Anlaufstelle des Landes Tirol für die Katastrophenbewältigung. Es ist rund um die Uhr besetzt und sorgt so für Sicherheit und eine schnelle Reaktion auf Krisensituationen. Die Hauptaufgaben umfassen:
Warnsysteme aktivieren: Das LWLZ löst Zivilschutzsignale wie „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ über das Warn- und Alarmsystem des Landes Tirol sowie den AT-Alert Cell-Broadcast aus.
Krisenmanagement unterstützen: Das LWLZ koordiniert die Unterstützung der lokalen Katastrophenschutzbehörden bei der Bekämpfung von Krisen und Katastrophen.
Hubschrauberkoordination: Das LWLZ verwaltet Einsätze des Landeshubschraubers „Libelle Tirol“ für Rettungsflüge, Brandbekämpfung, Erkundungsflüge für Lawinenkommissionen und Amtssachverständige sowie für Wartungs- und Transportflüge bei Digitalfunkstandorten oder Wetterstationen. Das LWLZ übernimmt auch die Ausschreibung von Hubschrauberdienstleistungen, zum Beispiel für die Bergung von Kadavern und Lebendvieh, für die Bekämpfung von Waldbränden, für Übungszwecke der Tiroler Einsatzorganisationen oder für Feuerwehreinsätze.
Experten einbeziehen: Bei Bedarf werden Fachleute wie beispielsweise GeologInnen, ChemikerInnen, AmtsärztInnen, AmtstierärztInnen etc. zur Bewertung von Situationen organisiert und hinzugezogen.
Kommunikation sicherstellen: Informationsweitergaben und Verständigung von Regierungsmitgliedern, anderen Dienststellen des Landes, des Bundes sowie Systempartner über relevante Ereignisse und Lageentwicklungen sowie Ausfälle im Digitalfunknetz.
Monitoring-Systeme betreuen: Das LWLZ bearbeitet Meldungen des Hochwasser-, Erdbeben- und Strahlenfrühwarnsystems sowie geologische Überwachungen.
Verwaltungstätigkeiten des Landes sowie der Stadt Innsbruck: Außerhalb der regulären Dienstzeiten kümmert sich das Landes-Warn- und Lagezentrum um diverse Verwaltungstätigkeiten, beispielsweise die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Nacht- oder Wochenendfahrverbot für LKW gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).

