Coronavirus: Sicherheitsmaßnahmen auch im Bildungs- und Kinderbetreuungsbereich

Österreichweit einheitliche Vorgangsweise des Bildungsministeriums

Um eine mögliche Verbreitung des Coronavirus in Tirol bestmöglich zu unterbinden, werden auch im Bildungsbereich österreichweit vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Die Vorgaben des Bildungsministeriums werden auch in Tirol umgesetzt:

Alle Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen wurden in Schreiben der Bildungsdirektion Tirol sowie der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Fachbereich Elementarbildung, aufgefordert, umgehend Erhebungen hinsichtlich des Aufenthaltes der SchülerInnen und des Lehr- und Verwaltungspersonals sowie der Kinder und BetreuerInnen in den vergangenen 14 Tagen durchzuführen.

„Personen, die sich in den vergangenen zwei Wochen in einer der Risikoregionen Italiens, in China, Hongkong, Singapur, Südkorea, Japan oder Iran aufgehalten haben, werden aufgefordert, die Schule insgesamt 14 Tage – beginnend mit dem letzten Tag des Aufenthalts in der betroffenen Region – nicht mehr zu besuchen“, erklären Bildungslandesrätin Beate Palfrader und Bildungsdirektor Paul Gappmaier. „Sofern bis zum Ablauf dieser Frist keine Krankheitssymptome auftreten, kann die Schule, der Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung wieder besucht bzw. der Dienst wieder angetreten werden.“ Das Fernbleiben vom Unterricht, Arbeitsplatz oder der Kinderbetreuungseinrichtung gilt als gerechtfertigte Abwesenheit bzw. Krankenstand und bedarf keiner weiteren Maßnahme vonseiten der Eltern bzw. des Personals.

„Grundsätzlich ist außerdem hervorzuheben, dass Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, jedenfalls nicht in die Schule, in den Kindergarten oder in die Kinderbetreuungseinrichtung geschickt werden sollen. Bei einem Verdacht, dass eine Erkrankung am Coronavirus vorliegen könnte, sind die HausärztInnen bzw. telefonischen Gesundheitshotlines vorab telefonisch zu kontaktieren. Gemeinsam wird die weitere Vorgangsweise besprochen. Der direkte Weg in eine Ordination sowie die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedenfalls zu vermeiden, um gegebenenfalls nicht andere Menschen anzustecken“, betont Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber.

Kinder, deren Eltern mit einer Quarantänemaßnahme belegt sind, dürfen bis zum Auslaufen dieser Maßnahme die Schule, den Kindergarten oder die Kinderbetreuungseinrichtung ebenfalls nicht besuchen. Die Eltern müssen dies unverzüglich der Schule, dem Kindergarten oder der Kinderbetreuungseinrichtung mitteilen.

Weitere Informationen zum Coronavirus

Telefonische Kontakte: Kostenlose 24-Stunden-Hotline des Landes Tirol: 0800 80 80 30

Telefonische Gesundheitsberatung: 1450 Kostenlose

24-Stunden-Infoline der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit): 0800 555 621

Weiterführende Informationen finden sich unter <link https: www.tirol.gv.at coronavirus>www.tirol.gv.at/coronavirus sowie unter <link https: www.ages.at themen krankheitserreger coronavirus>www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/