Abteilung Verfassungsdienst

Eine Organisationseinheit der Gruppe Präsidium

Leitung

HR Dr. Christian Ranacher

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Portrait von Christian Ranacher

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Abgabe von Erklärungen im Rahmen des Bundesgesetzgebungsverfahrens und des Verfahrens zum Abschluss von Staatsverträgen
  • Amtsbibliothek
  • Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer und Koordination des Schriftverkehrs mit dieser
  • Begutachtung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen des Bundes sowie von Staatsverträgen
  • Bundesverfassung
  • Grenzangelegenheiten
  • Institut für Föderalismus
  • Koordination der Umsetzung von EU-Recht, Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Erlassung neuer Berufsreglementierungen
  • Koordination in Angelegenheiten des EU-Rechtsetzungsprozesses einschließlich der Begutachtung von Entwürfen zu EU-Rechtsakten und der Abgabe von Erklärungen
  • Landeshauptleute- und Landesamtsdirektorenkonferenz
  • Landesrechtsdokumentation, Rechtsinformationssystem (RIS) und Kundmachungsorgane des Landes im RIS
  • Landesverfassung
  • Legistik
  • Rechtliche Angelegenheiten der EU und anderer internationaler Organisationen
  • Redaktion des Landesgesetzblattes und des Verordnungsblattes für Tirol
  • Verfassungsrechtliche Angelegenheiten der staatsrechtlichen Vereinbarungen und der Länderstaatsverträge
  • Verwaltungsverfahren mit Ausnahme des Abgabenverfahrens
  • Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen mit Ausnahme jener im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und mit Ausnahme des Kostenersatzes

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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