Grundverkehr-Baurecht
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Leitung
Mag. Markus Liener
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung,Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Aufsichtsbehördliche Genehmigungen
- Aufsichtsbeschwerden nach der Tiroler Gemeindeordnung §115 TGO
- Baurecht
- Bauträgergesetz
- Bedarfszuweisungen für Gemeinden
- Denkmalschutz
- Elementarschäden Gemeinden und Privatpersonen
- Erhebungen zur Bestellung von Ortslegalisatoren
- Feuerpolizeiordnung
- Gemeindeaufsicht
- Gemeindeaufsicht Baurecht
- Gemeindeprüfungen
- Grundverkehr
- Haushaltswesen der Gemeinden
- Information
- Kinderbetreuungseinrichtungen - Bewilligung nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz
- Prüfung sämtlicher Kassen im Hause im Auftrag der Innenrevision
- Schulorganisationsgesetz Bausachen
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Grundverkehr-Baurecht Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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