Grundverkehr-Baurecht

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Leitung

Dr. Georg Gschnitzer

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Portrait von Georg Gschnitzer

Parteienverkehr

Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Terminvereinbarung

Aufgaben

  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungen
  • Aufsichtsbeschwerden nach der Tiroler Gemeindeordnung §115 TGO
  • Baurecht
  • Bauträgergesetz
  • Bedarfszuweisungen für Gemeinden
  • Denkmalschutz
  • Elementarschäden Gemeinden und Privatpersonen
  • Erhebungen zur Bestellung von Ortslegalisatoren
  • Feuerpolizeiordnung
  • Gemeindeaufsicht
  • Gemeindeaufsicht Baurecht
  • Gemeindeprüfungen
  • Grundverkehr
  • Haushaltswesen der Gemeinden
  • Information
  • Kinderbetreuungseinrichtungen - Bewilligung nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz
  • Prüfung sämtlicher Kassen im Hause im Auftrag der Innenrevision
  • Schulorganisationsgesetz Bausachen

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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