Kinder- und Jugendhilfe

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr,
Dienstag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Aufgaben

  • Adoptionen
  • Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen
  • Gefährdungsabklärung und Maßnahmen zur Gewährleistung des Kindeswohls
  • Gesetzliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung des Kindeswohls
  • Hilfen zur Erziehung (ambulante Hilfe, Volle Erziehung)
  • Kindschafts- und familienrechtliche Informationen und Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
  • Obsorgeberatung und Kontaktregelung bei Trennung und Scheidung
  • Pflegeelterngeldgewährung für Kinder und Jugendliche in Fremdpflege
  • Pflegeelternwesen/Pflegeaufsicht
  • Regelung von Vaterschaft
  • Schutz des Kindes bei Verdacht von Gewalt, sexuellen Übergriffen und Vernachlässigung
  • Stellungnahmen an Behörden und Gerichte bei Obsorge und Kontaktrecht
  • Tagesmütter/Tagesväter
  • Unterhaltsfestsetzung und Hereinbringung
  • Unterstützung und Beratung in schwierigen Erziehungsfragen
  • Vermögensverwaltung bei Minderjährigen
  • Vertretung im Unterhaltsvorschusswesen

Nehmen Sie mit Kinder- und Jugendhilfe Kontakt auf


Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DSGVO:

Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.