Verkehrsrecht

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Kufstein

Leitung

HR Dr. Herbert Haberl

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Portrait von Herbert Haberl

Parteienverkehr

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

Aufgaben

  • Anordnung besonderer Maßnahmen im Rahmen des Vormerksystems § 30b FSG
  • Anordnung von Nachschulungen, sofern dies nicht mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung in Zusammenhang steht
  • Arbeitszeitgesetz (bei Begehung in Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen)
  • Aufsichtsorgane nach dem Tiroler Parkabgabegesetz
  • Bundesstatistikgesetz in Zusammenhang mit Güterbeförderung
  • Bundesstatistikgesetz soweit ein Bezug zu den Aufgaben des Referates besteht
  • Bundesstraßen-Mautgesetz
  • Containersicherheitsgesetz
  • EG-VO 561/2006 und 3821/05
  • Eisenbahngesetz (sofern nicht Gewerbereferat)
  • Entziehung der Lenkerberechtigung/Aberkennung/Lenkverbot alle Strafverfahren wegen Übertretungen nach § 5 StVO
  • Ermächtigungsurkunden
  • Fahrradausweise
  • Fahrschulangelegenheiten (Fahrschulinspektion, Bewilligung von Schulfahrzeugen, Fahrleherangelegenheiten)
  • Führerscheinwesen - Rechtsangelegenheiten
  • GGBG Straße
  • IG-Luft (samt nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen)
  • Kraftfahrliniengesetz
  • Luftfahrtsrecht
  • Mopedfahrverbot
  • Schifffahrtsrecht
  • Strafverfahren nach: StVO (außer §§ 4 und 5), KFG, Güterbeförderungsgesetz
  • Sämtliche nicht anderen (Sub)Referaten zugeteilte Angelegenheiten
  • Tiertransportgesetz
  • Tiroler Parkabgabengesetz
  • Tiroler Straßengesetz
  • Verkehrsstatistik

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Rechtsverbindlicher Kontakt

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