Gemeindeaufsicht, Wahlen

Leitung

Christoph Fringer

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungen nach der Tiroler Gemeindeordnung
  • Aufsichtsbeschwerden in Gemeindeangelegenheiten
  • Bedarfszuweisungen
  • Führung Verbraucherpreisindex und Berechnung der Wertsicherung
  • Gemeindeabgaben
  • Katastrophenschäden am Gemeindevermögen
  • Kurzprüfung der Bezirkskasse der BH und der Sozialhilfe
  • Prüfung der Gebarung, Kassenwesen der Gemeinden
  • Statistische Erhebungen, Gemeinde
  • Wahlangelegenheiten, Volksabstimmungen und Volksbegehren

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.