Gewerbe - Berufsrecht

Leitung

Anna-Lena Mair

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Anlagensicherheit
  • Arbeiter-Urlaubskasse (Bescheide, Strafverfahren)
  • Berufsausbildungsgesetz
  • Betriebsanlagenverfahren insb. Verfahren nach § 359 b GewO
  • Bundesstatistik/Strafverfahren
  • Emissionen, Immissionen
  • Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen
  • Gas (Erd- und Flüssiggas)
  • Gelegenheitsverkehrsgesetz
  • Gelegenheitsverkehrsgesetz
  • Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb
  • Gewerbeprdnung (Anmeldungs- und Anzeigeverfahren)
  • Gewerberecht, Berufsrecht
  • Gewerberegister
  • Gewerbetechnik
  • Glücksspielgesetz
  • Güterbeförderungsgesetz
  • Güterbeförderungsgesetz
  • Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Maß- u. Eichgesetzes
  • Lärmtechnik
  • Militärangelegenheiten
  • Preisüberwachung und Preisauszeichnung
  • Privatzimmervermietungsgesetz
  • Produktsicherheit
  • Rechtshilfeersuchen
  • Sicherheitstechnik
  • Strafverfahren nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz
  • Strafverfahren nach dem Preisgesetz
  • Strafverfahren nach dem Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz
  • Strafverfahren nach dem Öffnungszeitengesetz
  • Tabakgesetz
  • Zivildienstgesetz

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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