Verkehr und Sicherheit

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz

Leitung

Dr. Wolfgang Löderle

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Portrait von Wolfgang Löderle

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Aufgaben

  • Bürgerservice Zell a.Z.
  • Eisenbahngesetz mit Ausnahme der Zuständigkeit für Anschlussbahnen
  • Ermächtigungsurkunden
  • Fahrschulangelegenheiten
  • Gefahrgut-Beförderungsgesetz, ADR und Containersicherheitsgesetz
  • Grenzkontrollgesetz
  • IG-Luft (Verfahren im Zusammenhang mit dem Verkehr)
  • Jugendschutzgesetz
  • Kraftfahrgesetz
  • Kraftfahrliniengesetz, Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr
  • Luftfahrtgesetz
  • Polizei - Gemeindewachkörper
  • Schieß- , Munitions- und Sprengmittelwesen
  • Schifffahrtsgesetz
  • Seen- und Flussverkehrsordnung
  • Sicherheitsgewerbe
  • Sicherheitspolizeigesetz
  • Stellvertretender Vorsitzender der Bezirkswahlkommission
  • Strafvollzug
  • Straßenverkehrsordnung
  • Tiroler Landespolizeigesetz
  • Tiroler Straßengesetz
  • Veranstaltungsgesetz mit Ausnahme der Bewilligung zur Aufstellung und zum Betrieb von Spielapparaten und diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren
  • Versammlungsrecht
  • Vertretung des Bezirkshauptmannes nach § 5 Abs. 5 des Gesetzes über die Organisation der Bezirkshauptmannschaften
  • Waffengesetz

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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