Gewerbe, Grundverkehr
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Reutte
Leitung
HR Mag. Konrad Geisler
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung,Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Agrarrecht
- Angelegenheiten nach dem Tiroler Gasgesetz
- Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektion
- Arbeitsgesetz, Familienlastenausgleich
- Auskunftspflicht
- Bäderhygienerecht soweit mit einer Betriebsanlage verbunden
- Chemikaliengesetz mit Ausnahme Giftbezug
- Devisenrecht
- Emmissionszertifikategesetz
- EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz
- Fischereirecht
- Futtermittelgesetz
- Gerichtsangelegenheiten
- Gewerberecht, gewerbliche Betriebsanlagen
- Gewerblicher Rechtsschutz, gefahrengeneigte Betriebe
- Grundverkehrs- und Höferecht
- Heeresgebührengesetz und Zivildienstgesetz
- Jagdrecht
- Landarbeitsordnung
- Lebensmittelgesetz und Milchhygieneverordnung
- Personen- und Güterverkehrsvorschriften
- Private Elementarschäden
- Produktsicherheit
- Rechtsangelegenheiten betreffend Schlepplifte
- Rechtsangelegenheiten der Wirtschaftsgesetze, der Außenhandelsgesetzes, des Qualitätsklassengesetzes,
- Rechtsangelegenheiten des Eisenbahngesetzes, ausgenommen Eisenbahnkreuzungsverordnung und Strafverfahren
- Rechtsangelegenheiten des Ziviltechnikergesetzes und der Wirtschaftstreuhänderberufsordnung, des Maß- und Eichgesetzes
- Rechtsangelegenheiten des Ziviltechnikergesetzes und der Wirtschaftstreuhänderberufsordnung, des Maß- und Eichgesetzes
- Rechtsangelegenheiten Fleischuntersuchungsgesetz
- Rechtsangelegenheiten Lebensmittelgesetz
- Rechtsangelegenheiten Tierschutz und Tiertransport
- Rechtsanwaltsordnung
- Rundfunkgebührengesetz- Strafverfahren u. Gebührenvollstreckung
- Sozial und Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Strafverfahren in Aufenthaltsabgabenangelegenheiten und Gemeinde-Abgabenangelegenheiten
- Strafverfahren wegen Übertretung der Schulpflicht
- Tiermehlgesetz
- Tiroler Bergsportführergesetz (Berg- und Skiführer, Bergwanderführer, Schluchtenführer)
- Tiroler Schischulgesetz
- Verkehr mit Tieren und Waren tierischer Herkunft
- Vorsitzender der Grundverkehrskommission und Höfekommission
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenOrganisationseinheiten
Organisationseinheit | Leitung | Telefon |
---|---|---|
Gewerbe - Berufsrecht | Anna-Lena Mair | +43 5672 6996 5682 |
Jagd, Fischerei | Ute Huter | +43 5672 6996 5773 |
Nehmen Sie mit Gewerbe, Grundverkehr Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
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