Gemeinde, Grundverkehr und Baurecht

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Nachmittag nach Terminvereinbarung,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Aufsichtsbeschwerden gem. § 115 (2) TGO (ausgenommen mit Finanzbezug) inklusive Aufsichtsbeschwerden in Bauangelegenheiten, Raumordnungsangelegenheiten und dem Tiroler Straßengesetz
  • Baubehörde 1. Instanz in Sonderfällen
  • Bezirksraumordnungsangelegenheiten und Regionalentwicklung
  • Ersatzvornahmen in Bauangelegenheiten und Feuerpolizei
  • Freizeitwohnsitze (sämtliche Angelegenheiten!)
  • Katastrophenschutz, umfassende Landesverteidigung, Evidenz der Hilfsorganisationen
  • Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
  • Meldegesetz
  • Personenstandsrecht, einschließlich Beglaubigungen, Altmatrikenrecht, Namensänderungen, Adelsaufhebungsgesetz
  • Service und Beratung für Gemeinden, vor allem in rechtlichen Angelegenheiten
  • Strafverfahren nach TBO/TROG
  • Sämtliche Wahlangelegenheiten
  • Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz
  • Tiroler Grundverkehrsgesetz
  • Tiroler Höfegesetz
  • Vereinsgesetz
  • Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen
  • Volkszählung

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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