Gemeinde, Grundverkehr und Baurecht
Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz - Umwelt und Kommunalrecht
Leitung
Benjamin Hotter, MLS
Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Parteienverkehr
Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Nachmittag nach Terminvereinbarung,Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgaben
- Aufsichtsbeschwerden gem. § 115 (2) TGO (ausgenommen mit Finanzbezug) inklusive Aufsichtsbeschwerden in Bauangelegenheiten, Raumordnungsangelegenheiten und dem Tiroler Straßengesetz
- Baubehörde 1. Instanz in Sonderfällen
- Bezirksraumordnungsangelegenheiten und Regionalentwicklung
- Ersatzvornahmen in Bauangelegenheiten und Feuerpolizei
- Freizeitwohnsitze (sämtliche Angelegenheiten!)
- Katastrophenschutz, umfassende Landesverteidigung, Evidenz der Hilfsorganisationen
- Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
- Meldegesetz
- Personenstandsrecht, einschließlich Beglaubigungen, Altmatrikenrecht, Namensänderungen, Adelsaufhebungsgesetz
- Service und Beratung für Gemeinden, vor allem in rechtlichen Angelegenheiten
- Strafverfahren nach TBO/TROG
- Sämtliche Wahlangelegenheiten
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz
- Tiroler Grundverkehrsgesetz
- Tiroler Höfegesetz
- Vereinsgesetz
- Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen
- Volkszählung
MitarbeiterInnen
Kontaktdaten aller MitarbeiterInnenNehmen Sie mit Gemeinde, Grundverkehr und Baurecht Kontakt auf
Rechtsverbindlicher Kontakt
Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.
Nicht rechtsverbindlicher Kontakt
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