Gemeinde, Grundverkehr und Baurecht

Eine Organisationseinheit der Bezirkshauptmannschaft Schwaz

Leitung

Benjamin Hotter, MLS

Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Parteienverkehr

Montag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Aufgaben

  • Abrechnung der Abgabenertragsanteile
  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungen
  • Aufsichtsbeschwerden gem. § 115 (2) TGO inklusive Aufsichtsbeschwerden in Bauangelegenheiten
  • Bedarfszuweisungen
  • Beratung und Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen der Gemeinden
  • Ermittlung der Finanzkraftzahlen
  • Kommunale Katastrophenschäden - Überprüfung der Abrechnung
  • Meldegesetz
  • Private Elementarschäden
  • Revisionen und Kassaprüfungen
  • Schulung und Beratung der Überprüfungsausschüsse
  • Schöffen- und Geschworenenliste
  • Service und Beratung für Gemeinden in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
  • Talvertrag Zillertal
  • Tiroler Grundverkehrsgesetz
  • Tiroler Höfegesetz
  • Vereinsgesetz
  • Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen
  • Volkszählung
  • Wahlen

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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