Gemeinderevision

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Nachmittag nach Terminvereinbarung,
Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgaben

  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungen
  • Aufsichtsbeschwerden gem. § 115 (2) TGO mit Finanzbezug
  • Bedarfszuweisungen
  • Beratung und Prüfung der Voranschläge und Jahresrechnungen der Gemeinden und allgemeine Beratung in finanziellen Angelegenheiten
  • Ermittlung der Finanzkraftzahlen
  • Förderungen Gemeinden
  • Gemeindeaufsicht
  • Private und kommunale Elementar- bzw. Katastrophenschäden
  • Revisionen und Kassaprüfungen
  • Schulung und Beratung der Überprüfungsausschüsse
  • Schöffen- und Geschworenenliste
  • Talvertrag Zillertal
  • Überprüfung der Amts- Dispokasse

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Rechtsverbindlicher Kontakt

Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

Nicht rechtsverbindlicher Kontakt

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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.