2.2.5 Ambulatorien
Beschreibung Inhalt | Selbstständige Ambulatorien sind Teil der ambulanten - ärztlichen - Gesundheitsversorgung in Tirol. Im Bereich der ambulanten (fach-)ärztlichen Versorgung stellt das Segment der selbstständigen Ambulatorien eine Kombination von Spital und Arztpraxis dar. Selbstständige Ambulatorien sind aus rechtlicher Sicht Krankenanstalten und unterliegen dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F.) bzw. der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KAKuG sind "selbstständige Ambulatorien (Röntgeninstitute, Zahnambulatorien und ähnliche Einrichtungen) organisatorisch selbstständige Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Aufnahme in Anstaltspflege nicht bedürfen". [aus: "Selbstständige Ambulatorien in Österreich"; Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend; 2008] In Tirol gibt es ca. 80 selbstständige Ambulatorien, von denen ca. 6 (Zahn- und therapeutische Ambulatorien) von Sozialversicherungsträgern betrieben werden. Von den verbleibenden Ambulatorien werden ca. 40 als Einrichtungen der physikalischen Medizin geführt. Die weiteren Ambulatorien werden beispielsweise als CT/MRI-Institute, Dialysezentren, Einrichtungen zur Durchführung von unfallchirurgischen Leistungen, Einrichtungen für Kinderwunschbehandlungen, Einrichtungen für Schilddrüsendiagnostik und Nuklearmedizin etc. geführt. |
Darstellung in Karte | Farbliche Gliederung in 3 Gruppen:
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Datenaktualität, Quelle | siehe Datenaktualität |