Aktuelles aus der Regierungssitzung

LH Platter: „Grund und Boden sind unsere Ressourcen der Zukunft“

Die Tiroler Landesregierung fasste heute auf Basis des kürzlich abgehaltenen Diskussionsforums Raumordnung einen Grundsatzbeschluss für die Weiterentwicklung der Raumordnung und die damit in Zusammenhang stehenden abgabenrechtlichen Aspekte. „Grund und Boden sind unsere Ressourcen der Zukunft. Sie müssen sparsam genutzt und bestmöglich geschützt werden. Daher haben wir seitens der Tiroler Landesregierung Maßnahmen eingeleitet, um diesem Anspruch gerecht zu werden – das, was rechtlich möglich ist, werden wir ausschöpfen“, so LH Günther Platter im Anschluss an die Regierungssitzung, die heute, Dienstag, stattfand.

Lediglich rund zwölf Prozent des gesamten Tiroler Gebietes stehen für das Wohnen und Wirtschaften zur Verfügung – alles andere sind Berge, Wälder, Almen und sonstige Flächen. „Die besiedelbaren Flächen sind in Tirol besonders kostbar, weshalb die Raumordnung eine zentrale Rolle spielt. Damit wir den vorhandenen Boden effektiv nutzen können, braucht es klare rechtliche Strukturen, um den schonenden Umgang mit dieser wichtigen Ressource zu gewährleisten“, sagt LH Platter.


Raumordnung neu: Tourismus und Handel im Fokus

Raumordnung ist die Grundlage für eine positive Landesentwicklung, die auch für nachfolgende Generationen eine hohe Lebensqualität und Chancen bereithält, stellt der für Raumordnung zuständige LR Johannes Tratter fest: „Auch wenn die Grundausrichtung der Tiroler Raumordnung mit dem Augenmerk auf eine sparsame Bodenpolitik gegeben ist, gilt es jetzt, bei neuen und aktuellen Themen wie den sogenannten Chaletdörfern nachzuschärfen. Generell sind einschränkende Vorgaben zur Eindämmung des Flächenverbrauchs weiter zu entwickeln.“ Dem fügt LH Platter hinzu: „In Tirol treten immer häufiger Widmungen bzw. Bauvorhaben im Zusammenhang mit Chaletdörfern auf. Daher müssen wir klar definieren, ab wann von einem Chaletdorf gesprochen werden kann und welche Differenzierungen vorzunehmen sind.“

Unter Berücksichtigung des Unions- und Verfassungsrechts werden in diesem Zusammenhang unter anderem die Investorenmodelle bei Beherbergungsbetrieben sowie die Einführung einer Sonderflächenpflicht für Chaletdörfer geprüft. Auch die Besteuerung von Freizeitwohnsitzen liegt im Fokus. LR Tratter: „Die Einnahmen einer solchen Abgabe sollen ausschließlich den Gemeinden zum Erhalt der Infrastruktur zufließen.“

Auch die Möglichkeit zur verpflichtenden Errichtung von Stellplätzen in Form von Hoch- und Tiefgaragen bei Handelsbetrieben wird ebenso geprüft wie die Möglichkeit von Vorschreibung für Mehrfachnutzungen von Handelsbetrieben: „Die oft nur einstöckig ausgeführten Handelsbetriebe könnten in einigen, noch zu prüfenden Fällen, aufgestockt werden“, so LH Platter. Generell gelte: „Wir brauchen in Tirol ein Umdenken, das nicht nur zu Flächeneinsparungen, sondern vor allem zur effektiven Flächennutzung führt“, so LR Tratter.

 


LH Platter: „Lebensraum Holding eine große Chance für die Marke Tirol“

Tirol Werbung, Standortagentur und Agrarmarketing werden in neue Struktur gegossen

Die Tiroler Landesregierung fasste in ihrer heutigen Sitzung einen Grundsatzbeschluss nachdem die Tirol Werbung, die Standortagentur Tirol und die Agrarmarketing Tirol gesellschaftsrechtlich in eine Holding integriert werden sollen. Die neue Muttergesellschaft wird zu 100 Prozent das Landesunternehmen „Lebensraum Tirol 4.0. GmbH“, welches eine klare Mehrheit an allen drei Institutionen halten wird.

Für LH Günther Platter stellt die Holding-Gründung eine logische Weiterentwicklung dar: „In einem ersten Schritt wurde 2017 die ‚Lebensraum Tirol 4.0.GmbH‘ eingerichtet. Unter Einbeziehung der Erfahrungen erfolgt nun der zweite Schritt: Durch die gesellschaftsrechtliche Zusammenführung ist die enge Zusammenarbeit, strategische Steuerung und operative Umsetzung von Zielvorgaben der eigenständigen Institutionen, die sehr gute Arbeit leisten, möglich“, verweist LH Platter auch auf einen wesentlichen weiteren Vorteil: „Die begleitende Kommunikation ‚aus einer Hand‘ stellt für die ganzheitliche Vermarktung des Standortes Tirols einen wesentlichen Mehrwert dar. Die Holding-Gründung ist eine große Chance für die Marke Tirol.“

Einheitliche und ganzheitliche Organisation und Kommunikation

Die Position Tirols als Tourismuszentrum, die Leistungen in Wirtschaft, Landwirtschaft und hochwertiger Lebensmittelproduktion, Wissenschaft und Industrie sowie in Forschung, Kultur und Bildung – das Know-how aus allen Bereichen soll künftig noch besser gebündelt werden: „In allen Teilbereichen steckt großes Wissen und Können – mit der Neuorganisation lassen sich noch nicht ausgeschöpfte Synergiepotentiale nutzen“, hebt LH Platter die Chancen für Unternehmen und Partner touristischer und nicht touristischer Bereiche hervor.

Neue Struktur und neue Möglichkeiten

Die bisher ehrenamtlich ausgeführte Leitung wird durch eine bzw. einen hauptamtliche/n GeschäftsführerIn ersetzt. Die Position wird im Zuge der Neustrukturierung ausgeschrieben. Die drei Institutionen Tirol Werbung, Standortagentur Tirol und Agrarmarketing Tirol bleiben künftig als eigenständige Gesellschaften bestehen: „Jedoch unter der Führung der Lebensraum Tirol GmbH. Dadurch profitieren alle von der zusätzlichen Vernetzung und Strukturverschlankung“, sagt LH Platter.


LH Platter: „Neue Tourismusförderungsrichtlinie stärkt heimische Betriebe“

Qualitätsverbesserungen und Investitionsförderungen

Qualität vor Quantität: Unter diesem Motto beschloss die Tiroler Landesregierung heute die neue Tourismusförderungsrichtlinie. Deren Schwerpunkt liegt auf qualitätsverbessernden Maßnahmen für bestehende heimische Betriebe und soll unter anderem das „Gasthaus-Sterben“ bekämpfen. „Wir unterstützen jene Tourismusbereiche und Investitionsvorhaben, die die authentische und nachhaltige Tourismusentwicklung in Tirol stärken“, verweist Tourismusreferent LH Günther Platter darauf, dass die neue Förderrichtlinie besonders Kleinst- sowie Klein- und Mittelunternehmen unterstützt. Vorhaben, die über Investorenmodelle mit dem Verkauf von Chalets finanziert werden und den Bau neuer Betten außerhalb der Sonder-/Regionalförderungsprogramme sind künftig von der Tourismusförderung ausgenommen.

Dorfgasthäuser als neuer Förderschwerpunkt

Den in der Tiroler Kultur stark verankerten Dorfgasthäusern gilt ein Hauptaugenmerk der neuen Förderrichtlinie: „Statt noch mehr Betten wollen wir die bestehenden Betrieben bestmöglich unterstützen. Tradition hat in Tirol einen hohen Stellenwert – dazu zählt auch die heimische Wirtshauskultur. Die Gasthäuser in unseren Dörfern erfüllen als Kommunikations- und Identifikationspunkte eine wichtige gesellschaftliche Funktion, die weit über den rein touristischen Wert hinausgeht. Dies gilt es zu erhalten.“ Gleichzeitig soll die Qualität in der Hotellerie und Gastronomie insgesamt verbessert werden. Dazu zählen Investitionen im Sinne der Barrierefreiheit, Familien-Betriebsübernahmen oder Qualitätsverbesserungen im Zimmer- und Sanitärbereich.

Schaffung einer touristischen Infrastruktur

Weiteres ist die Schaffung von neuen touristischen Infrastrukturen ein Anliegen: „Für die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit einer Region sind auch Zusatzangebote ausschlaggebend. Damit wird die gesamte Angebotsqualität gesteigert“, betont LH Platter gleichzeitig, dass Projekte von Seilbahnunternehmen von der Förderung ausgeschlossen sind. Auch die Personalunterkünfte für die MitarbeiterInnen sollen noch besser unterstützt werden: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das wesentliche Kapital eines Unternehmens. Umso wichtiger ist es, auch in Sachen Unterkunft beste Voraussetzungen zu schaffen“, verweist LH Platter auf die im Rahmen des Impulspaketes genehmigten „Förderungen für Personalunterkünfte für Tourismusbetriebe“ in Höhe von über 2,6 Millionen Euro.


80 Kilometer Inn als hochwertige Gewässerstrecke

Schutz für Gewässer und nachhaltige Wasserbewirtschaftung

Die Tiroler Landesregierung bekennt sich mit der heutigen Erklärung zur hochwertigen Gewässerstrecke besonders zu qualifiziertem Schutz für das Gewässer und zu einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und der Alpenkonvention. „Der Inn ist die ökologische Lebensader unseres Landes. Wir haben bereits viele Projekte zur Revitalisierung und Aufweitung umgesetzt, um den Gewässerzustand für Flora und Fauna, aber auch für die Tirolerinnen und Tiroler laufend zu verbessern. Mit der Unterschutzstellung dieses Innabschnittes ist uns eine langfristige und wirkungsvolle Naturschutzmaßnahme gelungen“, begründet LHStvinIngrid Felipe die Widmung eines 80 Kilometer langen Teilbereichs des Inns zwischen Haiming und Rotholz. In diesem Bereich gilt der Inn als „freie Fließstrecke“ – das heißt, dass es zu keiner Unterbrechung des Wasserkontinuums in Form von Stromerzeugungsanlagen und zu keiner Entnahme oder Ableitung von Wasser zum Betrieb einer solchen kommen darf.

Abwägung der wasserwirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Ziele

Zusätzlich zur Verordnung zur freien Fließstrecke wurde auch die Ausarbeitung eines Regionalprogramms für den 22 km langen Bereich zwischen Rotholz und Kirchbichl beschlossen. „Das geplante wasserwirtschaftliche Regionalprogramm soll Maßnahmen zu Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit dieses Flussabschnitts ebenso umfassen wie zur Realisierung und Sicherung des Hochwasserschutzes“, skizziert für Wasserwirtschaft zuständige LHStv Josef Geisler die Eckpunkte des Programms. „Mit der Verordnung, mit der ein Abschnitt des Inns zur hochwertigen Gewässerstrecke erklärt wird, sowie der geplanten Ausarbeitung eines Regionalprogramms haben wir unsere koalitionäre Vereinbarung aus dem Regierungsabkommen umgesetzt und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer“, freuen sich LHStvin Felipe und LHStv Geisler. Dabei gehe es auch darum „das ökologisch gute Potential“ auf diesen Teilstrecken zu sichern und Beeinträchtigungen derer zu vermeiden.


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung 

Forschungsförderung: Unter dem Schwerpunkt „Erinnerungskultur“ beschloss die Tiroler Landesregierung auf Antrag von Kulturlandesrätin Beate Palfrader die Förderung des Projektes „Blasmusik in Nordtirol im Wechsel der politischen Systeme 1933 bis 1950“: „Die Geschichte lehrt uns Wesentliches für die Zukunft. Im Sinne der Erinnerungskultur fördern wir in diesem Zusammenhang Projekte, die sich mit dem Thema Volkskultur und Nationalsozialismus in Bezug auf ihre Rolle, Umdeutungen und Instrumentalisierungen beschäftigen“, so LRin Palfrader. Das vierjährige Forschungsprojekt wird vom Institut für Volkskultur und Kulturentwicklung in Innsbruck umgesetzt und mit insgesamt knapp 138.000 Euro gefördert.