Genehmigungsfreistellung für kleine Beherbergungsbetriebe

„Weniger Bürokratie und Entlastung für Tiroler Unternehmerinnen und Unternehmer“

Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m² und maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei sein. Bisher galten zehn Gästebetten als Freistellungsgrenze. Die Genehmigungsfreistellungsverordnung soll um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden. Das wurde diese Woche im Ministerrat beschlossen. In Tirol werden etwa 7.000 Betriebe von diesem Bürokratieabbau profitieren.

Mehrfache Anregung für Freistellung auf Bundesebene

„Diese Änderung habe ich mehrfach auf Bundesebene vorgebracht und auf die proble-matische 10-Betten-Grenze hingewiesen. Es freut mich, dass sie nun umgesetzt werden soll“, begrüßt LH Günther Platter den Beschluss des Ministerrats. Es sei wesentlich, dass kleinere Beherbergungsbetriebe (PrivatvermieterInnen, Ferienwohnungen, kleingewerbliche VermieterInnen) Entwicklungsmöglichkeiten haben und von kostenintensiven behördlichen Auflagen in Betriebsanlagenge-nehmigungsverfahren entlastet werden.

„Tirols Tourismuslandschaft ist für ihre kleinteilige und qualitätsvolle Strukturierung be-kannt. Dennoch stehen die kleinen und wertvollen Familienbetriebe im harten touristi-schen Wettbewerb. Hier gilt es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie bestmöglich unterstützt sind“, betont LH Platter.

In die Genehmigungsfreistellungsverordnung fallen darüber hinaus auch gastronomische Betriebe, die sich innerhalb einer Eisenbahnanlage, eines Flugplatzes, einer Krankenanstalt oder einer bereits genehmigten Betriebsanlage wie einem Einkaufszentrum befinden, ebenfalls unter die Genehmigungsfreistellungsverordnung.

Einsparungen in der Verwaltung: Bis zu 2.800 Verfahren weniger

„Das hat nicht nur einen positiven Effekt auf die Unternehmerschaft. Durch den Entfall von rund 2.800 gewerberechtlichen Verfahren, entstehen auch Einsparungen in der Verwaltung“, so LH Platter.