Asbestzement in Dach- und Fassadenelementen
Die Gesundheitsgefährdung durch Asbest ist bereits seit mehreren Jahrzehnten bekannt, sie entsteht durch das Einatmen des Asbestfeinstaubes.
Nach einer jahrzehntelangen Latenzzeit kann es zu schweren Lungenkrankheiten wie Asbestose oder Lungenkrebs kommen.
Bereits seit 1990 ist die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Produkten verboten.
Asbestzementplatten an Fassaden und auf Dächern dürfen, so sie vor dem 1.1.2004 installiert
waren, aber weiterhin verwendet werden.
Da diese Dächer vermehrt in die Jahre kommen, ist der Abbruch solcher Asbestzementdächer
immer mehr Thema.
Wie ist mit Asbestzement umzugehen?
Die Freisetzung von Asbestfasern durch Zerstören oder mechanisches Bearbeiten wie Brechen/Fräsen oder Hockdruckreinigen ist unbedingt zu vermeiden, durch solch unsachgemäßes Vorgehen entstehen hohe Fasermengen in gesundheitsgefährdendem Ausmaß.
Der Leitfaden der Wirtschaftskammer Österreich Asbestzement – Leitfaden für den Umgang mit Asbestzement bei Dach- und Fassadenarbeiten mit Stand Mai 2026 erläutert dies im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ausführlich.
Demontage
In Anlehnung an diesen Leitfaden wird empfohlen, eine fachkundige Firma zu beauftragen bzw. auch als Einzelperson in gleicher Weise zu arbeiten, um die Gefährdung der eigenen Person und der Umgebung durch Austrag von Asbestfasern in die Luft zu vermeiden:
- Staubfreies und zerstörungsfreies Arbeiten bei der Demontage
- Rückbau der Platten in umgekehrter Reihenfolge
- Platten gegen Abrutschen sichern
- Verwenden von Weichholzschabern bei Moos
- Verwenden von Schrägaufzügen
- Reinigung der Unterkonstruktion mit Asbeststaubsauger
- Keine Schuttrutschen
- Kein Werfen, Schleifen oder Sägen
- Kein Hochdruckreiniger
Auf die Erläuterungen im Leitfaden (Seite 11 und 12) wird ausdrücklich hingewiesen.
Transport und Entsorgung
Die Asbestzementplatten sind verpackt in staubdichte Big Bags mit der gefährlichen Abfallart
SN 31412 Asbestzement an einen befugten Entsorger zu übergeben.
Unternehmen
Für Abbruch oder Asbestsanierungsarbeiten ermächtigte Firmen sind zu finden in der Liste der ermächtigten Unternehmen des Arbeitsinspektorats.


