Fledermausschutz in Tirol
Alle Fledermausarten Tirols stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Österreichs und sind laut Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSG 2005) und Naturschutzverordnung 2006 (T-NV 2006) geschützt. Zudem sind alle Fledermausarten Tirols nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie Anhang IV sowie einige Arten zusätzlich nach Anhang II geschützt.
Der Beginn der Erforschung der Tiroler Fledermäuse reicht mit den Untersuchungen von Dalla Torre bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. Danach gab es mehr oder weniger intensive Forschungsbemühungen. 1995 wurden die Fledermausbestände Tirols erstmals flächendeckend erhoben. Seitdem gibt es regelmäßige und anhaltende Untersuchungen der heimischen Fledermauspopulationen sowie Bestrebungen, die Fledermäuse zu schützen und ihr Ansehen in der Bevölkerung zu verbessern.
Mag. Anton Vorauer war 30 Jahre lang der Fledermausschutzbeauftragte des Landes Tirol. Er war von Anfang an dabei, hat den Fledermausschutz so wie man ihn kennt, aufgebaut und mitgetragen. Er kannte die Fledermäuse Tirols wie kein zweiter, hat sich stets um ihren Schutz und ihre Erforschung und auch ihr positives Ansehen in der Bevölkerung bemüht. Sein plötzliches Ableben im November 2025 hat eine große Lücke in den Tiroler Naturschutz gerissen.
Die Bestrebungen um den Fledermausschutz gehen jedoch weiter und im Andenken an Toni wird mit viel Engagement und Einsatz weitergearbeitet. Seine Arbeit der letzten Jahrzehnte ist die Basis für die zukünftigen Bemühungen um diese schützenswerte Tiergruppe.
Die Zuständigkeiten im Fledermausschutz für das Jahr 2026 lauten wie folgt:
Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung, Beratung und Service bei verschiedenen Anliegen und Anfragen zu Fledermäusen:
Mag.a Sophie Riccabona
+43 (0)676 8850882288
Koordination und Entgegennahme von verletzten oder geschwächten Fledermäusen:
Alpenzoo Innsbruck - Tirol
+43 (0)512 292323
Monitoring der Anhang II-Arten:
Mag. Christoph Walder