LH Mattle: „Fördercall für PV-Unterkonstruktionen bringt sechs eingereichte Großprojekte“

Erster Call für Großprojekte beendet

  • Sechs Ansuchen für Förderung für PV-Unterkonstruktionen bei Großflächen mit über 100 Kilowatt-Peak Leistung
  • Weiterhin großes Interesse an Förderaktion des Landes
  • Zweiter Fördercall startet am 16. Oktober – Chance auch für kleinere freiflächige PV-Anlagen auf versiegelten Flächen

Parkplätze von Supermärkten oder Skigebieten und Lagerflächen statt hochwertiges Grünland: Im Fokus des Photovoltaik-Fördercalls des Landes Tirol stehen die Unterkonstruktionen von PV-Großanlagen auf bereits versiegelten Flächen. Der erste Call endete nach drei Monaten mit gestern, 15. August. Insgesamt sechs eingereichte Projekte aus den Bezirken Kitzbühel, Schwaz, Innsbruck-Land und Kufstein erreichen die geforderte Mindestleistung von 100 Kilowatt-Peak und erfüllen somit dieses Förderkriterium. Demnach hätten alle eingereichten Projekte in Summe eine Mindestleistung von 600 Kilowatt-Peak. Zum Vergleich: Diese Leistung (600 Kilowatt-Peak) würde ausreichen, um über 170 Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Die Projekte werden nun von einem fachlichen Beirat unter anderem auf Einhaltung der Förderkriterien, Nachhaltigkeit, Umsetzbarkeit und Machbarkeit geprüft. „Grünland soll in Tirol Grünland bleiben, deshalb sollen bereits bestehende, bebaute Flächen als Kraftwerke genutzt werden. Jedes einzelne Kilowatt-Peak erneuerbarer Energie bringt uns dem Ziel, energieautonom zu sein, näher. Je mehr bereits versiegelte Flächen wir für erneuerbare Energien nutzen, desto besser. Deshalb starten wir mit unserer Förderung in die zweite Runde, denn der Ausbau von Photovoltaik in Tirol soll laufend passieren“, blickt LH Anton Mattle bereits auf den Start des zweiten Fördercalls: Dieser startet am 16. Oktober 2023 und wird eine Neuerung mit sich bringen.

Nachdem der Schwerpunkt in der ersten Runde auf Großanlagen bzw. Großflächen lag, werden es nun auch Unterkonstruktionen für kleinere PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen forciert: Die Mindestleistung wird von 100 Kilowatt-Peak auf 50 Kilowatt-Peak halbiert, sodass Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Gemeinden mit Standort in Tirol auch bei kleineren Flächen bereits von der Förderung profitieren können. „Das Interesse für die Landesförderung für PV-Unterkonstruktionen ist groß. Großprojekte benötigen eine entsprechende Planungs- und Vorlaufzeit, weshalb für zahlreiche Interessierte der zweite Fördercall im Herbst relevant sein wird. Die letzten Monate haben aber auch gezeigt, dass es viele Projektwerber gibt, die auch kleinere Flächen nützen wollen. Darauf haben wir reagiert und den zweiten Fördercall angepasst“, betont LH Mattle. Vonseiten des Landes stehen für PV-Unterkonstruktionen insgesamt acht Millionen Euro bereit, für die ersten sechs Großprojekte sind bis zu 1,5 Millionen an Förderung vorgemerkt. Für die Errichtung von PV-Anlagen selbst stehen weiterhin Förderungen von Bund und Land zur Verfügung.

Aufruf, Flächen und Förderungen zu nützen

„Wir wollen in dieser Legislaturperiode fünf Millionen Quadratmeter Photovoltaik ausbauen, weil es der Tiroler Bevölkerung und der Umwelt nachhaltig nützt. Für die so dringend notwendige Energiewende braucht es die Anstrengungen aller. Ich lade daher Privatpersonen, Unternehme, Vereine, Gemeinden oder Genossenschaft ein, sich jetzt zu informieren, in eine PV-Anlagen zu investieren, Förderungen zu nutzen und künftig selbst Energie zu erzeugen. Das stärkt die eigene und die Unabhängigkeit aller und schützt nachhaltig Umwelt und Klima“, ist LH Mattle überzeugt.

Bis auf die Änderung der Mindestfläche von 100 auf 50 Kilowatt-Peak bleiben die Kriterien für eine Förderung für eine Unterkonstruktion für PV-Anlagen gleich: Bis zu 250.000 Euro Förderung gibt es insgesamt, gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Kilowatt-Peak. Der zweite Fördercall läuft von 16. Oktober 2023 bis 30. Jänner 2024.

Informationen werden zeitgerecht unter www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung bereitgestellt.

Hinweis für MedienvertreterInnen:Die konkreten Projekte können aus datenschutzrechtlichen Gründen erst bei Förderzusage bekannt gegeben werden. Bitte um Ihr Verständnis.