„Bund muss Elektrizitätsgesetz im Sinne der KonsumentInnen novellieren“

Land Tirol und Arbeiterkammer unterstreichen Handlungsbedarf bei Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

  • Transparenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit gefordert
  • Generelle Streichung des § 80 ElWOG (betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit elektrischer Energie) wird abgelehnt

Externe Einflussfaktoren, insbesondere der Ukraine-Konflikt und die damit verbundenen Auswirkungen, haben den europäischen und auch österreichischen Energiemarkt vor enorme Herausforderungen gestellt. Die aktuelle Rechtsgrundlage zur Änderung von Strompreisen ist überaus komplex und führt durch viel Spielraum für Interpretationen zu Rechtsunsicherheit und Verunsicherung. Bei einem Austausch zwischen Landeshauptmann Anton Mattle und Präsident der Arbeiterkammer Tirol Erwin Zangerl wurde neuerlich eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) auf Bundesebene und im Sinne der KonsumentInnen gefordert.

„Stromverträge und Strompreise müssen nachvollziehbar und verständlich sein. Hier sind vor allem die Energieversorger, aber auch der Bundesgesetzgeber gefordert, insbesondere beim Informationsanspruch“, sind sich die beiden einig. Land Tirol und Arbeiterkammer Tirol werden sich auf ExpertInnen-Ebene bei einer genaueren gesetzlichen Ausgestaltung jedenfalls gemeinsam einbringen.

„Einer Abschaffung des § 80 zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten wird es mit uns nicht geben. Denn eine Novelle muss Verbesserungen zur Folge haben, insbesondere was Transparenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit betrifft“, stellen die beiden fest. Besonderes Augenmerk soll – bei Preisanpassungsautomatiken – künftig auf das zu konkretisierende Recht (Erhöhung) bzw. die Pflicht (Senkung) des Energielieferanten zur Entgeltänderung gelegt werden, um Rechtssicherheit für VerbraucherInnen zu schaffen.