Naturschutz

Neues Förderprogramm für ländliche Entwicklung

  • Weitere 10,4 Millionen Euro für den Naturschutz in Tirol
  • Sonderrichtlinie des Landes umfasst Förderungen aus drei Bereichen
  • 75 Naturschutzprojekte im Rahmen des Programms seit 2014 umgesetzt

 

Das Naturparkhaus Längenfeld im Naturpark Ötztal oder die Renaturierung des Pigerbachs im Gurgltal sind nur zwei Beispiele für Projekte, in denen LE-Mittel – also EU- und Landesmittel zur ländlichen Entwicklung (LE) – stecken. Sie wurden im Rahmen der Sonderrichtlinie bzw. des Programms LE 2014-2020 umgesetzt. Nun gibt es eine Nachfolge: Nachdem die Europäische Kommission im September des Vorjahres den österreichischen Strategieplan der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genehmigte, beschloss die Tiroler Landesregierung kürzlich die darauf aufbauende Sonderrichtlinie „LE-Projektförderung Naturschutz Tirol 2023-2027“. Konkret bedeutet das: 10,4 Millionen Euro, davon 47 Prozent EU-Mittel und 53 Prozent Landesmittel, stehen zwischen 1. Februar 2023 und Ende 2027 für naturschutzrelevante Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung zur Verfügung. „Ob Vogelschutz, Biodiversität, Klimawandelanpassung oder die Bekämpfung von Neophyten – Naturschutz und die Entwicklung des ländlichen Raums gehen Hand in Hand und genau das ist es, was die zahlreichen bereits umgesetzten Projekte im Rahmen der ländlichen Entwicklung zeigen“, so Naturschutzlandesrat René Zumtobel.

Neue Richtlinie schließt an Vorgänger an

Die Vorgängerrichtlinie galt von 2014 bis 2020 und wurde bis zum Jahr 2022 verlängert. Die nun erlassene Sonderrichtlinie schließt damit nahtlos an das Vorgängerprogramm an und bietet wieder Fördermöglichkeiten für Arten- und Lebensraumschutzprojekte (wie Renaturierungen), Schutzgebietsbetreuung und bewusstseinsbildende Maßnahmen. In der vorangegangenen Periode konnten insgesamt 75 Naturschutzprojekte mit Förderungen von 19,5 Millionen Euro unterstützt bzw. umgesetzt werden.

Mit den LE-Mitteln können auch Studien finanziert und Managementpläne erstellt sowie Kooperationen im Bereich Biodiversität eingegangen werden. Die Fördermittel stehen sowohl land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Vereinen und Gebietskörperschaften als auch zahlreichen weiteren ProjektwerberInnen, deren Projekte den Zielsetzungen der Sonderrichtlinie entsprechen, zur Verfügung. „Insbesondere unsere Naturparke, die zahlreichen Klimawandelanpassungs-Modellregionen und die Tiroler Schutzgebiete, aber auch kleinere Initiativen und Umweltbildungsprogramme werden von den neuen Fördermitteln in den kommenden fünf Jahren profitieren“, freut sich der Naturschutzlandesrat auf wegweisende Projekte. 

Erhalten und verbessern – zusammenarbeiten – Wissen teilen

Die LE-Sonderrichtlinie und deren Ziele gliedern sich in drei Schwerpunkte, die man unter „Erhaltung des natürlichen Erbes“, „verbesserte Zusammenarbeit“ und „Wissenstransfer“ zusammenfassen kann. Die geförderten Projekte können sich beispielsweise mit dem Management von Schutzgebieten, der Bekämpfung invasiver Tier- und Pflanzenarten oder Bewusstseinsbildung und BesucherInnenlenkung befassen. Zudem soll die Zusammenarbeit von Natur- und Umweltschutz verbessert werden, etwa durch Projekte und Initiativen, die die Vernetzung von unterschiedlichen Organisationen vorantreiben, in Digitalisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen investieren oder Veranstaltungen und Workshops durchführen. Auch der Klimawandel und die Anpassung an die sich verändernden Bedingungen in der Natur können Schwerpunkte von geförderten Projekten sein. Naturschutzpläne ausarbeiten, Studien durchführen oder Monitoringprojekte umsetzen sind Beispiele für den dritten Schwerpunkt „Wissenstransfer“. Auch die Schutzgebietsbetreuung im Allgemeinen kann über LE-Mittel gefördert werden.

„Naturschutz, Artenschutz und Klimaschutz – diese Themen sind eng miteinander verwoben und aktueller denn je. Jeder Euro, der in den Naturschutz fließt, ist sinnvoll investiert und trägt dazu bei, dass wir die Biodiversität in unserem Land erhalten können“, sagt LR Zumtobel.