Anschlussbahnen
Leitfaden für regelmäßige Überprüfungen
Zur Durchführung der Überprüfung von Eisenbahnanlagen, Betriebsmitteln einschließlich Schienenfahrzeugen und sonstigem Zubehör, die gemäß § 19 a des Eisenbahngesetzes regelmäßig vorzunehmen sind, stehen Ihnen dieser Leitfaden sowie diese Prüfbescheinigung zur Verfügung. Der Leitfaden dient ausschließlich zur Hilfestellung und erhebt dementsprechend keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Muster einer Betriebsvorschrift für Anschlussbahnen mit Eigenbetrieb
Zur Regelung des Verhaltens der ArbeitnehmerInnen eines Anschlussbahn-Eigenbetriebs gilt es, eine Betriebsvorschrift zu erstellen:
Förderung für die Errichtung von privaten Anschlussbahnen
Das Förderprogramm „Anschlussbahn- und Terminalförderung“ wurde verlängert. Die Sonderrichtlinie (Staatliche Beihilfe SA.104987 - Österreich) Programm für die Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen sowie von Umschlagsanlagen des Intermodalen Verkehrs ist von 01.01.2023 bis 31.12.2027 gültig.
Aufbauend auf der BMK-Richtlinie gewährt das Land Tirol nach Maßgabe der vorhandenen Mittel nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionen in private Anschlussbahnen.
- Fördergegenstand: Neubau, Erweiterung, Reaktivierung und Streckenübernahmen von Anschlussbahnen sowie Bestandsinvestitionen
- Förderhöhe: i.d.R. 10% der anrechenbaren Investitionskosten
Neben dem generellen Ansuchen bei der zuständigen Stelle des BMK (SCHIG) gilt es nach Vorlage des unterzeichneten Vertrages mit der SCHIG einen Antrag bei der Abteilung Mobilitätsplanung des Amts der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Beilage 1: Anschlussbahnen (ASB)
Beilage 2: Intermodale Umschlagsanlagen (T)
Beilage 3: Bestandsinvestitionen (BS)