Fernpass-Paket: 7,5-Tonnen-Beschränkung auf B 179 abgesichert

Erhaltung des 7,5-Tonnen-Fahrverbots für LKW als Grundvoraussetzung für künftige Maßnahmen

  • Mehrere Gutachten bestätigen Rechtmäßigkeit und weiteren Bestand bei Umsetzung des Fernpass-Pakets
  • Gutachten wurden unter www.tirol.gv.at/fernpass veröffentlicht

Das von der Tiroler Landesregierung in Angriff genommene Fernpass-Paket, das neben zahlreichen Verbesserungen entlang der gesamten B 179 Fernpassstraße auch den Bau einer zweiten Röhre Lermooser Tunnel sowie den Bau des Fernpasstunnels beinhaltet, fußt auf mehreren Rechtsgutachten, die den Fortbestand des 7,5-Tonnen-Fahrverbots für LKW absichern. „Die 7,5-Tonnen-Beschränkung am Fernpass bleibt! Die Grundvoraussetzung für alle Maßnahmen, die das Land entlang der B 179 setzt, ist, dass keine neue LKW-Transitroute entsteht. Mehrere Gutachten bestätigen und festigen das 7,5-Tonnen-Fahrverbot“, kann LHStv Josef Geisler Bedenken hinsichtlich einer Aufhebung des 7,5-t-LKW-Fahrverbots entkräften. Um den AußerfernerInnen entsprechende Sicherheit zu geben, wurden die entsprechenden Rechtsgutachten nun auf der Webseite des Landes veröffentlicht. „Das 7,5-Tonnen-Fahrverbot steht nicht zur Diskussion. Im Gegenteil, die Kontrollen müssen aufrecht und wenn notwendig sogar verstärkt werden“, verweist LHStv Geisler auf die Notwendigkeit dieser Maßnahme. Bereits im Jahr 1978 hat die Tiroler Politik entschieden, den Fernpass als Nord-Süd-Verbindung nicht zu einer zweiten internationalen Transitroute neben der Inntal-Brenner-Achse auszubauen und sich auf einen grundsätzlich zweistreifigen Querschnitt zu beschränken. So wurde bis heute der immer wieder geforderte Ausbau der B 179 Fernpassstraße nicht verfolgt, um die Attraktivität dieser Straßenverbindung nicht mit erhöhten Leistungsfähigkeiten zu steigern. Auch das Fernpass-Paket bringt keine Kapazitätssteigerung auf der B 179 Fernpassstraße zu Lasten der AnrainerInnen.

Kein Ausbau der Kapazität

Mit den nun beschlossenen Maßnahmen entlang der B 179, wie etwa einer baulichen Lösung am Katzenberg oder den Tunnelprojekten in Lermoos und am Fernpassscheitel wird die Kapazität der Straße nicht erhöht. Der Lermooser Tunnel bleibt auch mit zwei Röhren pro Fahrtrichtung nur einspurig befahrbar. Durch die zweite Röhre kann der Tunnel in Zukunft ohne Gegenverkehr geführt werden, was die Verkehrssicherheit immens erhöht und die Unfallgefahr massiv reduziert. Zudem werden Sanierungs-, Reinigungs- und Bauarbeiten im Tunnel nach der Fertigstellung des Projekts keine Umfahrung durch das angrenzende Gemeindegebiet von Lermoos mehr notwendig machen. Der Fernpasstunnel beinhaltet ebenfalls keinen Kapazitätsausbau. Aufgrund der Höhendifferenz von rund 70 Metern wird in Fahrtrichtung Norden aus Sicherheitsgründen ein zweiter Fahrstreifen eingeplant, um eine Überholmöglichkeit zu schaffen und damit mögliche Auffahrunfälle hintanzuhalten. In Fahrrichtung Süden bleibt es bei nur einem Fahrstreifen.

Unabhängig voneinander erstellte Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Arno Kahl vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Veraltungslehre an der Universität Innsbruck, Universitätsprofessor Thomas Müller vom Fachbereich Öffentliches Recht an der der Universität Salzburg sowie eine auf Basis dieser Rechtsgutachten erstellte Stellungnahme von Universitätsprofessor Walter Obwexer vom Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Universität Innsbruck bestätigen die Aufrechterhaltung des 7,5-Tonnen-Fahrverbots für LKW bei Bau des Fernpasstunnels.

Ergebnis von Universitätsprofessor Kahl: „Auch im Falle der Realisierung des Fernpassscheiteltunnels darf das Fahrverbot für LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t aufrechterhalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen sprechen vor dem Hintergrund der durchgeführten verkehrlichen Sachverständigenanalysen sogar für eine rechtliche Pflicht der Aufrechterhaltung des LKW-Fahrverbots auch nach der Tunnelerrichtung.“

Ergebnis von Universitätsprofessor Müller: „Auch nach Errichtung des Scheiteltunnels sprechen zwingende Gründe dafür, dass die Charakteristik der Fernpassstraße, die Verkehrszusammensetzung und die Verkehrsbelastung eine Aufrechterhaltung des Fahrverbots für LKW ab 7,5 t auf Grundlage des § 43 Abs 1 lit b Z 1 leg cit (Anm.: StVO 1960) gebieten. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Scheiteltunnel nur einige der vielen Problemabschnitte der Fernpassstraße beseitigt, sodann wäre bei Aufhebung des Fahrverbots mit einer massiven Zunahme des Schwerverkehrs zu rechnen.“

In der Stellungnahme von Universitätsprofessor Obwexer wird entsprechend zusammengefasst: „Beide Gutachten kommen übereinstimmend zum Schluss, dass das Fahrverbot für Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t auf der B 179 auch im Falle einer Realisierung des Scheiteltunnels nicht nur aufrechterhalten werden kann, sondern aus Gründen der Sicherheit, der Flüssigkeit und der Leichtigkeit des Verkehrs sogar beibehalten werden muss. Dieser gesetzlichen Aufrechterhaltungspflicht stehen nach Ansicht beider Gutachter weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Hindernisse entgegen.“

Im Vorfeld des Fernpass-Pakets wurde demnach auch die Frage nach der Vereinbarkeit mit der Alpenkonvention mehrfach rechtsgutachterlich geprüft, eine Unvereinbarkeit mit der Alpenkonvention wurde dabei nicht festgestellt.

Keine neue LKW-Transitroute

ExpertInnen zufolge würde das 7,5-Tonnen-Fahrverbot bei einer mehrspurigen großen Tunnellösung, wie der immer wieder genannte Gartnerwand-Tunnel, nicht zu halten sein. „Eine sogenannte große Tunnellösung würde nur einen Teil des Bezirkes Reutte umfahren. Gemeinden entlang von Streckenabschnitten, bei denen technisch und geologisch eine Tunnelführung nicht möglich ist, wären noch stärker belastet“, erklärt LHStv Geisler. Beim wahrscheinlichen Wegfall des 7,5-Tonnen-Fahrverbots durch einen Gartnerwand-Tunnel würde eine neue LKW-Transitroute entstehen und die Infrastruktur im Inn- und Wipptal könnten den zusätzlichen Verkehr nicht ausreichend aufnehmen. Der Gartnerwand-Tunnel würde nach derzeitigen groben Kostenschätzungen also nicht nur deutlich über eine Milliarde Euro kosten, sondern vor allem würde er die ohnehin belastete Strecke als Transitroute attraktivieren. „Das gilt es unbedingt zu vermeiden. Denn die Folge wäre schlichtweg noch mehr Verkehr. Etwas, was die Anrainer im Außerfern, im Inntal und im Wipptal keinesfalls wollen“, warnt LHStv Geisler abschließend.