Innovation in KMU
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Förderschwerpunktes Innovation in KMU werden Projekte gefördert, welche der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.
Die experimentelle Entwicklung kann umfassen:
- die Entwicklung und den Bau funktionaler Prototypen,
- Demonstrationsmaßnahmen,
- Pilotprojekte,
- die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld (z. B. Feldtests unter realen Bedingungen).
Voraussetzung ist, dass das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gezielt weiterzuentwickeln.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind. Pro Unternehmen kann jedes Jahr ein Projekt (es zählt das Datum der Einreichung) gefördert werden.
Nicht förderbare Inhalte
Im Rahmen dieser Förderaktion sind u.a. folgende Inhalte von einer Förderung ausgenommen:
- Vorhaben ohne signifikante Weiterentwicklung
- Allgemeine Konzeptentwicklungen
- Ausschließliche Anwendung bestehender Technologien und Prozesse
- Programmierleistungen ohne Entwicklungsherausforderungen wie z.B.
- Plattformprogrammierung
- Frontend/UI Erstellung
- KI-Agentensysteme inkl. LLM
- Kombination bestehender KI-Systeme
- Datenmodellierung
- Digitalisierung interner Prozesse
- allgemeine Beratungsleistungen
- Prozessoptimierungen
- Server- und Infrastrukturkosten
- Machbarkeitsanalysen
- Marktanalysen, Vertriebs- und Marketingstrategien
Für weitere Informationen siehe Richtlinie und Abrechnungsleitfaden Punkt 4
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses als De-minimis-Beihilfe.
Die Förderquote sowie die Höchstbemessungsgrundlage werden in Kategorien eingeteilt, die sich auf die Unternehmensgröße des/der Fördernehmer*in bzw. deren beteiligten Gesellschaften beziehen. Hierzu wird die „Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ der Europäischen Kommission herangezogen.
Förderkategorie 1 | Förderkategorie 2 | |
Antragsberechtigt | Start-ups, Kleinst- und Kleinunternehmen | Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen |
Förderquote | max. 50 % | max. 40 % |
Mindest-bemessungsgrdl. | 10.000 Euro | 30.000 Euro |
Höchst-bemessungsgrdl. | 30.000 Euro | 100.000 Euro |
Maximale Förderung | 15.000 Euro | 40.000 Euro |
Anteil externe Kosten | mind. 30 % | mind. 30 % |
Beratung für Antragseinreichung
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Antragsstellung
Im Sinne einer effizienten Bearbeitung bitten wir bereits bei Beantragung ausdrücklich um die Übermittlung vollständiger Unterlagen:
- Projektbeschreibung
- Projektkostengliederung
- Jahresabschlüsse
Die Stellung fristwahrender Anträge ist nicht mehr möglich!
Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung von Künstlicher Intelligenz bei der Ausarbeitung des Projektantrags ausdrücklich durch farbliche Markierung der betreffenden Passagen offengelegt werden muss. Nähere Informationen finden Sie in der Projektbeschreibung auf Seite 1.