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Regierung

Landeshauptmann Anton Mattle

Landeshauptmann Anton Mattle

Zuständig für Finanzen, Gemeinden, Personal, Kunst und Kultur, Europa- und Außenbeziehungen sowie Ehrenamt

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

1. Landeshauptmann-Stellvertreter Philip Wohlgemuth

Zuständig für Wohnbauförderung, Hochbau, Sport, Integration sowie die Liegenschaften des Landes

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler

Zuständig für Land- und Forstwirtschaft, Grundverkehr, Raumordnung, Straßenbau, Energie, Traditionswesen

Landesrat Mario Gerber

Landesrat Mario Gerber

Zuständig für Wirtschaft, Tourismus sowie Digitalisierung

Landesrätin Cornelia Hagele

Landesrätin Cornelia Hagele

Zuständig für Gesundheit, Pflege, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung

Landesrätin Astrid Mair

Landesrätin Astrid Mair

Zuständig für Sicherheit, ArbeitnehmerInnen, Generationen sowie Zivil- und Katastrophenschutz

Landesrätin Eva Pawlata

Landesrätin Eva Pawlata

Zuständig für Soziales, Inklusion sowie Frauen

Landesrat René Zumtobel

Landesrat René Zumtobel

Zuständig für Verkehr sowie Umwelt- und Naturschutz

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Landtag

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    Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann begrüßt Sie herzlich auf den Seiten des Tiroler Landtages.

  • Der Tiroler Landtag

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    • Der Tiroler Landtag

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    Hier finden Sie Informationen zu Ausschuss- und Landtagssitzungen, den Livestream, Terminkalender und den Dreier-Landtag.

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    Die BürgerInnenansuchen werden im eigens dafür eingerichteten Petitionsausschuss behandelt.

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    In den parlamentarischen Materialien finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen zu den Sitzungen sowie die behandelten Verhandlungsgegenstände.

  • Adlerohren

    - der Podcast des Tiroler Landtags. Zwei Abgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen treffen aufeinander, um über Themen zu diskutieren, die Tirol bewegen – direkt in der Sache, respektvoll im Ton.

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    • Tiroler Landesrechnungshof

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    Die Landesvolksanwältin hat jedermann in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung auf Verlangen kostenlos Auskunft zu erteilen

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    • Behindertenanwalt bei der Landesvolksanwältin
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    Rechtliches, Landtagswahlen, Broschüren, Virtuelle Tour, Geschichtliches, Georgskapelle, Pfarre Mariahilf, Demokratielandschaft, BesucherInnenservice und Kontakte

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Fragen und Antworten

Allgemeines zur Außerfernförderung

Was ist die Außerfernförderung?

Bei der Außerfernförderung handelt es sich um ein Regionalwirtschaftsprogramm, mit dem die regionale Wirtschaft gestärkt, Arbeitsplätze gesichert, die regionale Kaufkraft gestärkt und Standortnachteile ausgeglichen werden sollen. Umgesetzt wird die Außerfernförderung in Form von Regionalwährungsgutscheinen, mit denen BürgerInnen aus dem Bezirk Reutte (Hauptwohnsitz) in teilnehmenden Betrieben mit einem Standort im Bezirk Reutte (Akzeptanzstellen) einkaufen können.

Die Außerfernförderung ist Teil des Sonderförderungsprogramms für die Naturparkregion Lechtal-Reutte 2024-2034. 

Übrigens: Auch die erste Periode des Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Reutte-Lechtal war äußerst erfolgreich. Von 2015 bis 2024 wurden 114 Projekte gefördert, die eine Investitionssumme von 72,5 Millionen Euro ausgelöst sowie 108 Arbeitsplätze und knapp 1.000 qualitätsverbesserte Gästebetten geschaffen haben. Weitere Infos dazu finden sich hier. 

Wer bekommt eine Außerfernförderung?

Jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte steht ein Regionalwährungsgutschein zu. Die Höhe der Außerfernförderung richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. 

Wie hoch ist die Außerfernförderung pro Haushalt?

Die Höhe der Außerfernförderung richtet sich nach der Haushaltsgröße:

  • Ein-Personen-Haushalt: jährlich 150 Euro
  • Zwei-Personen-Haushalt: jährlich 200 Euro
  • Ab Drei-Personen-Haushalt: jährlich 290 Euro
Wann startet die Außerfernförderung?

Registrierungen für die Außerfernförderung sind ab Juli 2026 möglich. Anschließend wird die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte ab September 2026 erstmals ausgestellt. Wichtig: Die Karte soll am Ende des Jahres bzw. nach Aufbrauchen des Guthabens nicht entsorgt werden – das neue Guthaben wird wieder auf diese Karte geladen. Bei Verlust oder Beschädigung der Karte kann eine neue angefordert werden. 

Wie lange wird es die Außerfernförderung geben?

Die Außerfernförderung ist Teil des Sonderförderungsprogramms für die Naturparkregion Lechtal-Reutte 2024-2034. Bei jedem Programm wird nach zehn Jahren Bilanz gezogen, ob es wirkt, um dann auch über Verlängerung oder Anpassungen zu entscheiden.

Ich habe meinen Nebenwohnsitz oder einen Freizeitwohnsitz im Bezirk Reutte – erhalte ich auch eine Außerfernförderung?

Nein. Nur Haushalte mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte haben einmal im Jahr Anspruch auf die Außerfernförderung. 

So erhalten Sie die Außerfernförderung

Wie erhalte ich eine Außerfernförderung?

Jedem Haushalt mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte steht die Außerfernförderung zu. Dafür ist eine Registrierung notwendig. Diese erfolgt grundsätzlich digital – in Ausnahmefällen analog. Mit Juli 2026 erhalten alle Haushalte eine amtliche Mitteilung mittels Postwurfsendung. Dort ist ein QR-Code abgebildet bzw. der Link zur Website angeführt, über welche Sie direkt zur Registrierung gelangen. Nach der Registrierung wird die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte mittels RSb-Brief zugestellt (ab September 2026). 

Auch hier finden Sie ab Juli 2026 den Link direkt zum Registrierungsformular.

Was ist bei der digitalen Registrierung zu beachten?

Alle Haushalte im Bezirk Reutte erhalten mit Juli 2026 eine amtliche Mitteilug mittels Postwurf. Dort ist ein QR-Code zu finden, über welchen man zu einem Registrierungsformular gelangt. Ebenso findet sich dort der Link zur Website, über welche man ebenfalls zur Registrierung gelangt. Bitte geben Sie über das Formular folgende Daten bekannt:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Zahlen und Daten der im Haushalt lebenden Personen (mit Geburtsdatum)
  • E-Mail-Adresse

Mit dem Abschicken des Formulars bestätigen Sie die wahrheitsgemäßen Angaben. Sobald die Registrierung erfolgt ist und geprüft wurde, kann die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte ausgestellt werden (Ausstellung erstmals ab September 2026).

Was ist bei der analogen Registrierung (Papierform) zu beachten?

Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, ist eine digitale Registrierung notwendig. Bitte unterstützen Sie sich gegenseitig bzw. Personen, die sich nicht digital registrieren können. Auch das Bürgerservice der BH Reutte unterstützt bei der digitalen Registrierung. 

Sollte dennoch eine analoge Registrierung bevorzugt werden: Mit Juli 2026 ergeht an alle Haushalte im Bezirk Reutte eine amtliche Mitteilung mittels Postwurf. Diese enthält einen abtrennbaren Abschnitt/Kupon. Dieser ist aufzufüllen und an das Amt der Tiroler Landesregierung zu retournieren: Der Abschnitt bzw. Kupon kann im Bürgerservice bei der BH Reutte abgegeben werden (im Bürgerservice liegen auch Formulare in Papierform auf) oder in einem Kuvert selbstständig per Post (das Porto ist selbst zu tragen) an folgende Adresse übermittelt werden:

 Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
 Kennwort: Außerfernförderung
 Heiliggeiststraße 7
 6020 Innsbruck

Muss sich jede Person im Haushalt für die Außerfernförderung registrieren?

Nein. Pro Haushalt ist eine Registrierung notwendig. Mehrfachregistrierungen werden nicht berücksichtigt.

Kann man sich das ganze Jahr über für die Außerfernförderung registrieren?

Ja. Sie können sich grundsätzlich jederzeit für die Außerfernförderung registrieren. Es wird empfohlen, dass eine Registrierung bis Ende November vorgenommen wird, damit die zeitgerechte Übermittlung der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte sichergestellt werden kann. Hier finden Sie weitere Informationen dazu. 

 Grundsätzlich ist eine Registrierung erstmals ab Juli 2026 möglich. Sobald Ihr Antrag bearbeitet und positiv abgeschlossen wurde, wird Ihnen die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte mittels RSb-Brief zugestellt (erstmalig startet die Ausgabe mit September 2026).

Wir leben in einem Mehr-Generationen-Haus. Was ist zu beachten?

Jeder offiziell gemeldete Haushalt in diesem Haus hat Anspruch auf die Außerfernförderung. Die Höhe der Außerfernförderung richtet sich nach der Zahl der in diesem Haushalt lebenden Personen. Sie bestätigen mit Registrierung die Richtigkeit Ihrer Angaben. Diese werden überprüft. 

Erklärung dazu: Befinden sich mehrere Generationen unter derselben Adresse bzw. im selben Haushalt mit Hauptwohnsitz, ist grundsätzlich nur eine Registrierung bzw. ein Gutschein pro Haushalt möglich. Ist das Haus jedoch parifiziert – das bedeutet, die Personen leben in getrennten Wohneinheiten/Tops und sind dort jeweils offiziell mit einem Hauptwohnsitz gemeldet – kann jeder eigenständige Haushalt eine eigene Registrierung vornehmen und die Außerfernförderung beantragen.

Die Haushaltsgröße hat sich verändert. Muss ich das beim Land Tirol melden?

Ja, jegliche Änderung, ob Hauptwohnsitz oder Haushaltsgröße, muss dem Land Tirol für das darauffolgende Jahr unverzüglich bekannt gegeben werden. 

Wann wird die Außerfernförderung ausbezahlt?

Die Außerfernförderungs-Gutscheinkarten werden ab September 2026 mittels RSb-Brief übermittelt. Die Karte ist entsprechend dem vorgesehenen Betrag je nach Haushaltsgröße aufgeladen. Mögliches Restguthaben verfällt mit Ablauf des 31. Dezembers jeden Jahres. Bitte die Karte nicht entsorgen: Für das Folgejahr kann dieselbe Gutscheinkarte wieder aufgeladen werden (dazu erfolgen zeitgerecht weitere Informationen).

Wie oft bekomme ich eine Außerfernförderung?

Jeder Haushalt mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte hat einmal im Jahr Anspruch auf die Außerfernförderung.

Erhält man jedes Jahr eine neue Gutscheinkarte?

Nein. Bitte entsorgen Sie Ihre Karte nicht, auch wenn Sie keinen Restwert mehr auf Ihrer Außerfernförderungs-Gutscheinkarte zur Verfügung haben. Dieselbe Karte kann im neuen Jahr wieder aufgeladen werden. Nähere Informationen dazu folgen. Sollten Sie die Karte versehentlich entsorgt, verloren o.Ä. haben, finden Sie hier weitere Informationen. 

Ich habe es verabsäumt, mich bis September 2026 zu registrieren. Was heißt das?

Keine Sorge: Sie können sich grundsätzlich das ganze Jahr über für die Außerfernförderung registrieren. Aber Achtung: Mit Ablauf des 31. Dezembers eines jeden Jahres verfällt ein etwaiger Restwert auf Ihrer Gutscheinkarte. Bitte registrieren Sie sich daher zeitgerecht, damit eine auch die zeitgerechte Übermittlung sichergestellt werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

Bitte entsorgen Sie die Karte nicht: Das Guthaben für das neue Jahr kann wieder auf diese Karte geladen werden. 

Ich habe keine amtliche Mitteilung mittels Postwurf erhalten, habe aber meinen Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte. Was soll ich tun?

Ab Juli 2026 finden Sie auch auf dieser Website das Registrierungsformular.

Achtung: Die Beantragung der Außerfernförderung ist pro Haushalt (Hauptwohnsitz) nur einmal möglich. Mehrfachanträge werden nicht berücksichtigt.

Ich habe erst im Jahr 2027 einen Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte. Kann ich mich noch für eine Außerfernförderung registrieren?

Ja. Sobald Sie mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte gemeldet sind, kann eine Registrierung erfolgen. Sie können sich grundsätzlich jederzeit für die Außerfernförderung registrieren - erstmals ist das ab Juli 2026 möglich. Sobald Ihr Antrag bearbeitet und positiv abgeschlossen wurde, wird Ihnen die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte mittels RSb-Brief zugestellt (erstmalig startet die Ausgabe mit September 2026).

Wie können sich Personen in Einrichtungen (z.B. Altenwohnheime) registrieren?

Die Antragstellung für die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte erfolgt grundsätzlich durch die jeweils anspruchsberechtigte Person selbst oder durch deren gesetzliche Vertretung.

Zur administrativen Vereinfachung kann die Antragstellung jedoch durch die jeweilige Einrichtungsleitung erfolgen, sofern dies im Einvernehmen mit den betroffenen Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretungen geschieht. In diesem Fall bitten wir die Einrichtung sich an folgende Adresse zu wenden:

 Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
 Kennwort: Außerfernförderung
 Heiliggeiststraße 7
 6020 Innsbruck

So lösen Sie die Außerfernförderung ein

Wo kann ich die Außerfernförderung einlösen?

Sie können bei allen teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen) mit einem Standort im Bezirk Reutte mit der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte einkaufen. Eine Übersicht aller aktuellen teilnehmenden Betriebe (Akzeptanzstellen) finden Sie mit September 2026 hier. 

Wie kann ich die Außerfernförderung einlösen?

Ganz einfach: Bei einem teilnehmenden Betrieb einkaufen und mit Außerfernförderungs-Gutscheinkarte bezahlen. Dazu wird der QR-Code oder Bar-Code gescannt. Sie nutzen die Karte gleich wie eine Bankomat- oder Kreditkarte. Die teilnehmenden Betriebe haben entsprechende Systeme vor Ort. 

Kann die Außerfernförderung auch im Online-Shop eingelöst werden?

Nein, eine Einlösung im Online-Shop ist nicht möglich. Die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte kann ausschließlich direkt vor Ort in den Geschäften der teilnehmenden Betriebe verwendet werden.

Ist eine Barauszahlung möglich?

Nein. Eine Auszahlung des Guthabens in Bargeld ist nicht möglich. Die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte kann ausschließlich bei teilnehmenden Betrieben (Akzeptanzstellen) eingelöst werden.

Gibt es einen Mindesteinkaufswert?

Nein, es gibt keinen Mindesteinkaufswert. Sie können den Gutschein flexibel einsetzen – auch für kleinere Beträge. Ein etwaiges Restguthaben bleibt auf dem Gutschein gespeichert und kann bei einem späteren Einkauf eingelöst werden.

Ist eine Ansammlung von Förderungen über mehrere Jahre möglich?

Nein, das ist nicht möglich. Ein etwaiges Restguthaben verfällt mit 31. Dezember eines jeden Jahres. 

Ich habe die Außerfernförderung bis Ende des Jahres nicht aufgebraucht. Was passiert mit dem Rest?

Ein etwaiges Restguthaben verfällt mit 31. Dezember eines jeden Jahres. Ein Restbetrag kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden. 

Ist die Außerfernförderung an andere Personen übertragbar?

Nein, jede Außerfernförderungs-Gutscheinkarte ist einem Haushalt zugeordnet. Guthaben können nicht übertragen werden. Ob Sie Ihre Außerfernförderungs-Gutscheinkarte beispielsweise ihren Kindern, FreundInnen oder anderen Personen überlassen, steht Ihnen natürlich frei. 

Wo sehe ich das aktuelle Guthaben eines Gutscheins?

Sie können Ihr Guthaben jederzeit unter guthaben.coupona.at abfragen.

Alternativ: Nach dem Einscannen der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte bei einem teilnehmenden Betrieb wird das aktuelle Guthaben direkt im System angezeigt. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Bezahlvorgang im jeweiligen Betrieb. 

Kann die Außerfernförderung mit anderen Gutscheinen oder Aktionen kombiniert werden?

Mit der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte kann bei allen teilnehmenden Betrieben bezahlt werden. Andere Gutscheine bzw. Aktionen sind davon unabhängig zu sehen.

Ich beantrage die Außerfernförderung erst Ende Dezember – kann ich den Wert noch einlösen

Bitte registrieren Sie sich bis spätestens Ende November, damit eine zeitgerechte Übermittlung der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte sichergestellt werden kann. 

Die entsprechende Frist wird nochmals gesondert bekannt gegeben. Erfolgt die Registrierung erst nach Ablauf dieser Frist und kann die Außerfernförderungs-Gutscheinkarte dadurch nicht mehr rechtzeitig eingelöst werden, liegt dies im Verantwortungsbereich des jeweiligen Haushalts. Eine nachträgliche Guthaben-Buchung oder Verlängerung der persönlichen Außerfernförderungs-Gutscheinkarte ist nicht möglich.

Weitere Fragen und Antworten

Trotz Registrierung keine Außerfernförderungs-Gutscheinkarte erhalten – was ist zu tun?

Das kann mehrere Gründe haben. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes Tirol:

  • E-Mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
  • Telefon: +43 512 508 3202
Beschädigte Außerfernförderungs-Gutscheinkarte – was ist zu tun?

Sie können eine neue Außerfernförderungs-Gutscheinkarte beantragen. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes:

  • E-Mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
  • Telefon: +43 512 508 3202

Hinweis: Mit Aktivierung einer neuen Außerfernförderungs-Gutscheinkarte wird die vorherige deaktiviert. Eine Nutzung der alten Gutscheinkarte ist dann nicht mehr möglich. 

Verlust oder Diebstahl der Außerfernförderungs-Gutscheinkarte – was ist zu tun?

Sie können Ihre Außerfernförderungs-Gutscheinkarte sperren lassen und eine neue Karte anfordern. Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz des Landes:

  • E-Mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
  • Telefon: +43 512 508 3202
Neues Jahr, neue Außerfernförderung – was ist zu tun?

Wichtig: Ihre Außerfernförderungs-Gutscheinkarte nicht entsorgen. Die Karte wird im neuen Jahr wieder aufgeladen. Nähere Informationen dazu folgen. 

Kontakt

Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz

Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
  • Routenplaner
  • +43 512 508 3202
  • wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
  • Kontaktformular
  • Termin vereinbaren

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Für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare. Bei zahlreichen Online-Formularen bieten wir Ihnen auf der Abschlussseite eine Eingangsbestätigung zum Herunterladen an. Weitere Informationen zur rechtswirksamen Einbringung finden Sie unter www.tirol.gv.at/einbringen.

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Die von Ihnen auf dieser Seite angegebenen Daten werden von uns zum Zweck der weiteren Bearbeitung Ihres Anliegens sowie für allfällige Rückfragen verarbeitet. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.tirol.gv.at/datenschutz.

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