7-Punkte-Wohnpaket: Wohnbeihilfe deutlich verbessert

Höhere monatliche Zuschüsse des Landes zum Wohnungsaufwand für geförderte Wohnungen

  • Nach Verbesserungen neuer Höchstwert an Anträgen auf Wohnbeihilfe
  • Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit Kind erhält durch Verbesserung pro Jahr zusätzliche 384 Euro

Unterstützung bei der Miete oder der Rückzahlung des Bankkredits – seit 1. Juni 2023 bringt die verbesserte Wohnbeihilfe des 7-Punkte-Wohnpakets höhere Zuschüsse zum Wohnungsaufwand einer wohnbaugeförderten Wohnung oder eines wohnbaugeförderten Reihenhauses. Die Verbesserung kommt gut an: Über 6.200 Anträge auf Wohnbeihilfe wurde alleine im Juni 2023 gestellt – so viel wie noch nie zuvor. Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits 9,3 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt.

„Eine Wohnung oder ein Haus in Tirol zu kaufen, kann gerade für junge Familien zur finanziellen Herausforderung werden. Mit der Wohnbeihilfe unterstützen wir Menschen in Tirol dabei, sich ein eigenes Zuhause aufzubauen. Durch das von mir initiierte 7-Punkte-Wohnpaket konnten wir die bisherigen Förderungen nochmals ordentlich verbessern. Gerade für junge Familien bedeutet das eine noch höhere Unterstützung. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für leistbares Wohnen in Tirol“, so der zuständige LHStv Georg Dornauer, der zugleich auf die weiteren Verbesserungen im Rahmen des 7-Punkte-Wohnpakets verweist – etwa auf die Mietzinsbeihilfe, mit welcher nicht wohnbaugeförderte Wohnungen unterstützt werden.

Diese Neuerungen bringt das 7-Punkte-Wohnpaket für die Wohnbeihilfe:

Die Wohnbeihilfe ist ein monatlicher Zuschuss des Landes zum Wohnungsaufwand wohnbaugeförderter Wohnungen oder eines wohnbaugeförderten Reihenhauses. Dadurch wird die Belastung aus der Miete oder auch der Rückzahlungen des Bankkredites verringert. Die Höhe der Wohnbeihilfe ist unter anderem abhängig von der Haushaltsgröße und dem Einkommen.

  • Konkret wurde der BezieherInnenkreis der höchstmöglichen Wohnbeihilfe erweitert: Die Einkommensgrenze bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt beispielsweise bei 1.300 Euro Netto-Haushalteinkommen (früher: 1.200 Euro).
  • Gleichzeitig wurde die „Begünstigungsregelung“ verbessert. Hier liegt die Haushalts-Einkommensgrenze nun bei 2.800 Euro (früher: 2.400 Euro). Familien, Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind erhalten somit eine höhere Beihilfe.

Beispiele: Mehr Unterstützung für Familien

Für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, die in einer 60 Quadratmeter großen wohnbaugeförderten Eigentumswohnung lebt und der ein monatliches Netto-Haushalteinkommen von 1.690 Euro zur Verfügung steht, bringen die Neuerungen durch das 7-Punkte-Wohnpaket beispielsweise folgende Vorteile: Erhielt die Kleinfamilie bisher eine monatliche Wohnbeihilfe in Höhe von 328 Euro, sind es nun 360 Euro. Der Familie stehen pro Jahr damit zusätzliche 384 Euro zur Verfügung.

Auch ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind, der in einer wohnbaugeförderten Eigentumswohnung mit 90 Quadratmetern lebt und deren monatliches Netto-Haushalteinkommen 2.700 Euro beträgt, profitiert von den Verbesserungen des 7-Punkte-Wohnpakets: Bisher erhielt die Familie eine monatliche Wohnbeihilfe in Höhe von 51 Euro. Durch die Neuerungen des 7-Punkte-Wohnpakets beträgt die neue monatliche Wohnbeihilfe nun 135 Euro. Der Familie stehen pro Jahr damit zusätzliche 1.008 Euro zur Verfügung.

Mehr Informationen zur Wohnbeihilfe des Landes Tirol finden Sie hier.