Zuschuss Kleinbauvorhaben
Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Bauvorhaben mit 3 bis 12 Wohnungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtanzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche (höchstens 120 m² pro Wohnung) und multipliziert mit dem Punktewert von € 10,-.
- Der Zuschuss beträgt:
- 3 - 6 Wohnungen ................................................................................. 6 Punkte
- 7 - 9 Wohnungen ................................................................................. 5 Punkte
- 10 - 12 Wohnungen ............................................................................. 4 Punkte
- Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens