Erwerb einer gebrauchten Wohnung
Einfach zusammengefasst:
Das Land Tirol unterstützt den Kauf von Wohnungen oder Häusern. Die Förderung gilt für den Erwerb eines (nach dem Datum der Baubewilligung des Bestandes) mindestens vier Jahre alten, nicht (mehr) wohnbaugeförderten Wohnhauses (einer Wohnung) zu einem angemessenen Preis.
Eine Erwerbsförderung wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnbauförderungsrichtlinie. Die erforderlichen Einreichunterlagen finden Sie hier.
Personenbezogene Voraussetzungen
Eigentümer oder Bauberechtigter des Baugrundstückes