Förderungsabwicklung - So kommen Sie zur Förderung
1. Ansuchen - Einreichung
- Erwerbsförderung (A4 Ansuchen Erwerb): spätestens 6 Monate nach dem Erwerb (Datum Kaufvertrag)
- Fertigstellungsförderung (A4 Ansuchen Fertigstellung eines Wohnobjektes): vor Fertigstellung
- Einreichstellen:
- Bei der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft
- In den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land:
Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung - Siehe auch Einreichstellen
2. Förderungszusicherung
Ausstellung nach positiver Prüfung des Ansuchens
3. Sicherstellung des Förderungskredits
Durch Eintragung eines Pfandrechtes und Veräußerungsverbotes im Grundbuch.
Wohnbauscheck: Keine Sicherstellung im Grundbuch erforderlich!
4. Auszahlung der Förderung
nach Zusicherung und Sicherstellung