Schallschutzfenster an Landesstraßen
Tausch oder Neueinbau von Schallschutzfenstern eines Wohnhauses oder Heimes an Landesstraßen
Anforderungen
- Gebäudealter: behördliche Baubewilligung bei Einbringung des Förderungsansuchens älter als 10 Jahre
- Lärmgrenzwert und Lage lt. Wohnhaussanierungsrichtlinie1
- Landesstraßen-Lärmimmissionskataster und Anforderungswert zum bewerteten Schalldämmmaß (RW nach ÖNORM B 8115-2) für das gesamte Fenster
- Uw ≤ 1,00 Wm²/K und ein bewertetes Schalldämmmaß für das gesamte Fenster lt. o.a. Liste, mindestens jedoch 38 dB
Förderung
- Einmalzuschuss: 30 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 40 % der Anfangsbelastung des Bankkredites
Kostenobergrenze
- Allgemeine Kostenobergrenze11
- Spezifische Kostenobergrenze:
Obergrenze pro Schallschutzfenster: € 1.920,- brutto
Fenster mit mehr als 3 m² werden pro angefangene Fläche von 3 m² als ein Element gezählt.
z.B.: ein Fenster mit 9,5 m² Fensterfläche wird mit der 4-fachen Obergrenze angesetzt
Förderungsfähige Kosten
Notwendige Abbruch- und Entsorgungskosten der bestehenden Fenster bzw. einer neuen Fensteröffnung, Kosten für neues Schallschutzfensterelement (z.B. Fenster, Balkon-, Terrassentüren, Stiegenhaus-, Dachflächen-, Kastenfenster, Lichtkuppel usw.), Montage, kleinflächige Mauerer-, Verputz- und Malerarbeiten (im Fensterbereich, außen und innen), Gerüst, Fensterbleche, Fensterbänke (innen und außen)
Nicht förderungsfähige Kosten
Fenstersanierungen, reiner Glastausch, Insektenschutzsysteme, Innenjalousien, Malerarbeiten im Sinne eines Ausmalens des gesamten Innenraumes / der Außenwandflächen, Keller-, Dachboden-, Garagenfenster; Neubau von Wintergärten
Nachweise und Unterlagen
- Allgemeine Förderungsunterlagen12
- Spezifische Förderungsunterlagen: Angabe des Uw-Wertes, des RW-Wertes, der Anzahl und der Abmessung der Fenster auf der Rechnung oder Lieferschein
Letzte Aktualisierung der Homepage 31.01.2025
Links
- https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/service/foerderungsrichtlinien/
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Imst_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Innsbruck-Land_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Innsbruck_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Kitzbuehel_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Kufstein_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Landeck_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Lienz_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Reutte_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/Bezirk_Schwaz_2022.pdf
- https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/wie-wird-gefoerdert/
- https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/foerderungsabwicklung-so-kommen-sie-zur-foerderung/